Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0107  

 
 
Betreff: Ernennung von Friedrich Wilke-Rampenthal zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
14.04.2022 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
27.04.2022 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat beschließt, Herrn Friedrich Wilke-Rampenthal jun. unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2028 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern zu ernennen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Evern hat Herrn Friedrich Wilke-Rampenthal jun. am 28. August 2021 für die Wahl zum stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

Aufgrund fehlender Voraussetzungen konnte Herr Wilke-Rampenthal zunächst nur kommissarisch beauftragt werden.

Mittlerweile hat er den Gruppenführerlehrgang Teil 2 bestanden, erfüllt somit die nach §8 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren geforderten Voraussetzungen und kann förmlich ernannt werden.

 

Gem §. 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.

 

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: