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Vorlage - 2022/0111  

 
 
Betreff: Rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) in der Fassung der 1. Änderungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
04.05.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderung -ABS- v. 24.11.20 Stadt Sehnde

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Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den

Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von

Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) der Stadt

Sehnde.

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Sachverhalt:

Die Kommunen können zur Deckung ihrer Kosten für die Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern, gem. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben.

 

In § 2 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung – ABS) der Stadt Sehnde ist der Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die abrechnungsfähigen Maßnahmen dargestellt.

 

Auf einen rechtlichen Hinweis des die Stadt Sehnde in Beitragsangelegenheiten vertretenden Rechtsanwaltes hin und um zu verdeutlichen das die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Satzung aufgeführten Maßnahmen nicht abschließend aufgeführt sind, soll das Wort „insbesondere“ eingefügt werden.

 

Zur Herstellung der Rechtssicherheit und –klarheit wird daher vorgeschlagen, die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung -ABS-  mit einer Rückwirkung auf den 01.01.2020 zu versehen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das fettgedruckte Wort „insbesondere“ im § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

  1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von

           Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) der Stadt

           Sehnde.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Änderung -ABS- v. 24.11.20 Stadt Sehnde (113 KB)