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Vorlage - 2022/0117  

 
 
Betreff: Umnutzung der Fahrzeughalle auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes Rethmar
hier: Vorstellung des Nutzungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zurückgestellt   
Ortsrat Rethmar Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Ortsrates Rethmar zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20220411_ehem. BSA Fahrzeughalle - Umnutzung-Raumliste Entwurf 04-2022
20220412_ehem. BSA Fahrzeughalle - Umnutzung-Entwurfsplanung EG
12.04.2022_ehem. BSA Fahrzeughalle - Umnutzung-Entwurfsplanung 1.OG

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt, den Beschuss zu d) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschuss zu d)

    zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat beschließt das vorgestellte Nutzungskonzept weiter zu verfolgen und die Planung voranzutreiben.

 

 

 

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Sachverhalt:

Zur Zeit finden auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes (BSA) unterschiedlichste Nutzungen der Flüchtlingsunterkunft, der Flüchtlingssozialarbeit und ehrenamtlichen Engagements statt. Die zurzeit gültige Baugenehmigung aus dem Jahr 2015 wurde unter den Regelungen des „Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende“ (NEFUG) erteilt. Sie ist weiter uneingeschränkt gültig, solange keine baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen beantragt werden. Das NEFUG ermöglichte erleichternde Abweichungen in der Bauausführung und lief 2019 aus. Die jetzige tatsächliche Nutzung weicht von der erteilten Baugenehmigung ab, wird aber von der Bauaufsicht unter Auflagen geduldet. Bauliche Änderungen im Bestand und der Nutzung bedürfen einer erneuten Baugenehmigung. Die Erleichterungen des NEFUG würden nicht mehr gewährt werden. Die gültigen Bauvorschriften sind dann zwingend einzuhalten. Hierfür würde mindesten ein noch nicht näher zu beziffernder mittlerer sechsstelliger Betrag nötig, um die Genehmigung zu erhalten.

 

Auf dem Gelände der ehemaligen AVACON finden ehrenamtliche Hilfen für sozial schwächer Gestellte in Form einer Tafel und Kleiderausgabe statt. Auch hier ist die Nutzung baurechtlich nur unter Auflagen geduldet. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind zudem in einem dem Alter entsprechenden Zustand und nicht optimal für die jetzigen Zwecke. Kühlmöglichkeiten sind nur unzureichend vorhanden.

 

Die „Zweite Chance“ ist derzeit in einer angemieteten Gewerbeimmobilie im Stadtgebiet untergebracht. Dadurch geht die für das Konzept der „Zweiten Chance“ notwendige räumliche Trennung zur Schule ein Stück weit verloren und die Arbeit mit den Schulverweigerern gestaltet sich schwieriger.

 

Das Umsetzen des vorgestellten Nutzungskonzeptes wird es ermöglichen, die unter dem NEFUG erteilte Genehmigung in den anderen Gebäuden des BSA beizubehalten. Die von der Genehmigung abweichende, für drei Jahre befristet geduldete Nutzung findet dann in der Fahrzeughalle statt. Die Tafel und die Stöberkiste finden auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Räumlichkeiten. Gleiches gilt für die „Zweite Chance“.

 

Durch die Verlagerung der jetzigen Fehlnutzung aus den Gebäuden in die Fahrzeughalle wird keine neue Baugenehmigung für die Häuser 1 + 2 + 3 notwendig. Umbaukosten entfallen somit. Der freiwerdende Raum kann wieder als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden, entsprechend weniger Wohnraum für bis zu 15 Personen muss auf dem Wohnungsmarkt angemietet werden.

 

Die für die Arbeit der „Zweiten Chance“ genutzten Räume können abgemietet werden. Durch die Schaffung einer der für die Arbeit mit Schulverweigerern ansprechenden, räumlich weit von der Schule getrennten Umgebung wird das Angebot für die Schüler und Schülerinnen niederschwelliger gestaltet und eine bessere Akzeptanz erreicht werden.

 

Die Tafel und die Stöberkiste erhalten Flächen, die technisch und baulich auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind und eine ansprechende Präsentation der Spenden ermöglichen. Möglichkeiten der Kühlung für verderbliche Lebensmittel werden ebenso geschaffen, wie Arbeitsflächen, um die Spenden zu sortieren, ggf. aufzuarbeiten und den Menschen zur Verfügung zu stellen.

 

Durch die direkt vor dem BSA befindliche Haltestelle können auch Menschen ohne eigenen PKW die Angebote gut erreichen und nutzen.

 

Die Sozialarbeit für Geflüchtete findet in einem abgetrennten Bereich statt, ohne das Störungen aus dem Alltag der Bewohnenden diese beeinträchtigen.

 

Zusätzlich werden vier Interventionswohnungen geschaffen, um schnell und unbürokratisch z.B. von häuslicher Gewalt Betroffenen oder sich in anderen Lebenskrisen Befindlichen eine vorrübergehende Unterkunft bieten zu können.

 

Insgesamt entsteht durch den Umbau der Fahrzeughalle und der entsprechenden Nutzung auf dem Gelände des BSA eine räumlich zusammenhängende Nutzungseinheit.  Durch die gemeinsame Nutzung des gesamten Geländes durch Geflüchtete, BürgerInnen der Stadt und Ehrenamtlichen entsteht auch eine dem Zusammenleben förderliche Symbiose, die sich insgesamt positiv auf die Umgebung auswirken wird.

 

Die vorliegende Konzeptplanung muss nun konkretisiert und vorangetrieben werden. Mit der Entwurfsplanung kann dann eine Kostenberechnung nach DIN 276 (+/- 20%) für die erforderlichen Umbaumaßnahmen erstellt werden. Die Planung der Kostengruppe 300 erfolgt hierbei durch FD 1.3, die Planung für die KG 400 wird in Teilen durch FD 1.3 erstellt.

 

Die genaue Prüfung, ob und wie die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen realisiert werden kann geschieht während der Ausführungsplanung.

 

Die für die Planung notwendigen Mittel können aus der Kaufpreisreduzierung für das BSA gedeckt werden. Hier stehen Gelder in Höhe von rund 800.000 € zur Verfügung.

 

Das bisher erstellte Nutzungskonzept ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

800.000 € Kaufpreisreduzierung

Erst nach Vorliegen einer konkreten Planung bezifferbar

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20220411_ehem. BSA Fahrzeughalle - Umnutzung-Raumliste Entwurf 04-2022 (126 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 20220412_ehem. BSA Fahrzeughalle - Umnutzung-Entwurfsplanung EG (415 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 12.04.2022_ehem. BSA Fahrzeughalle - Umnutzung-Entwurfsplanung 1.OG (964 KB)