Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0141  

 
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4;
Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
09.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Modellhafte Zuschussänderungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt zum 01.08.2022 einen einheitlichen Essenspreis von 3,20 € an den Ganztagsgrundschulen. Künftige Erhöhungen führen nicht zu einer Anpassung des städtischen Zuschusses von 1,21 € (Höver: 1,78 €).

An der KGS Sehnde wird der städtische Zuschuss befristet vom 01.08.2022 auf 0,20 € (Geschwister 0,50 €) reduziert.

Ab dem 01.01.2023 wird das Essen wieder in Höhe von 0,80 € (Geschwister 1,10 €) bezuschusst. Künftige Veränderungen führen nicht zu einer Anpassung des städtischen Zuschusses.

 

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Sachverhalt:

An Ganztagsschulen ist ein warmes Mittagessen anzubieten. Für die Organisation und Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens ist der Schulträger zuständig.

Dies wird auch an den derzeit 3 Grundschulen mit Ganztagsangebot (GS Breite Straße, GS Höver und GS Rethmar) und der KGS Sehnde praktiziert.

 

Die Kosten des Mittagessens werden zwischen Caterer und Eltern direkt abgerechnet. Der Angebotspreis für die Grundschulen in Rethmar und Breite Straße beträgt derzeit 4,41 € (GS Höver: 4,97 €) je Essen. Die Stadt Sehnde bezuschusst dies mit 1,65 € (GS Höver: 1,76 €), so daß von den Eltern ein Preis von 2,76 € (GS Höver 3,22 €) zu zahlen ist. Es gibt keinen Geschwisterbonus.

 

An der KGS Sehnde beträgt der Essenspreis derzeit 4,10 €. Er wird dort mit 0,80 € von der Stadt bezuschusst. Für Geschwisterkinder beträgt der Zuschuss 1,10 €, so daß von den Eltern ein Preis von 3,30 € bzw. 3,00 bei Geschwisterkindern zu zahlen ist.

Für die KGS wurde die Catererleistung gerade neu ausgeschrieben. Der Essenspreis beträgt ab dem 01.01.2023 je Stammessen 5,98 €.

 

Die letzten beiden Preiserhöhungen der Caterer wurden direkt an die Eltern weitergegeben, der Zuschuss der Stadt bleib unverändert.

 

Grundsätzlich ist die Essenbezuschussung eine „freiwilige Aufgabe“ der Stadt Sehnde. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2023/2024 waren die freiwilligen Leistungen durch die Verwaltung zu benennen. Seitens des Fachdienstes 2.3 wurde u.a. die Zuschüsse zum Mittagessen an den Schulen benannt.

Die sogenannten freiwilligen Aufgaben“ sind Gegenstand des Haushaltssicherungskonzeptes.

Es ist daher politisch zu beraten, inwieweit vor dem Hintergrund einer Haushaltskonsolidierung auch künftig eine Fortführung der Bezuschussung erfolgen soll, bzw. in welcher Höhe.

 

Grundschulen:

Eine vollständige Streichung würde zu einer Einsparung von rund 45.210im Produkt Grundschulen führen. Andererseits würde dadurch der Essenspreis mit 4,41 € (GS Höver:4,98 €) vollständig von den Eltern zu zahlen sein.

 

Eine modifizierte Reduzierung ist in der Anlage dargestellt. Die dargestellten Werte ergeben sich bei einer jährlichen Betrachtung. Bei den Grundschulen orientiert sich die Variante 1 an einer Preiserhöhung von Lebensmittel von rund 10 %, wie sie derzeit allgemein zu verzeichnen ist. Der Essenspreis würde dann einheitlich an den 3 Schulen 3,00 € betragen. Der städtische Zuschuss reduziert sich dadurch auf 1,41 € (Höver 1,98 €). Das Einsparpotential beträgt rund 4.434 €.
 

Bei der Variante 2 wird der höhere Preis in Höver als Basis angenommen. Der Essenspreis würde dann 3,20 € betragen. Dies würde eine Bezuschussung von 1,21 € (Höver 1,78 €) bedeuten.

Der städtische Zuschuss reduziert sich insgsamt auf rund 35.356 €, dies entspricht einer Ersparnis von 9.854 €.

 

Weitere Modelle sind rechenbar:

 

Essenspreis 3,50 €   Zuschuss: 27.226 €  (Einsparpotential: 17.984 €)

Essenspreis 3,70 €   Zuschuss: 21.806 €  (Einsparpotential: 23.404 €)

Essenspreis 3,90 €   Zuschuss: 16.386 €  (Einsparpotential: 28.824 €)

 

Die Verwaltung schlägt vor den Essenspreis ab dem neuen Schuljahr (01.08.2022) auf einheitliche 3,20 € zu erhöhen. Künftige Erhöhungen führen nicht zu einer Veränderung des städtischen Zuschusses.

 

KGS Sehnde:

Bei der KGS würde eine vollständige Streichung zu rund 24.700 € Einsparungen führen. Bei der Variante 1 würde der Essenspreis auf 3,50 € (Geschwister 3,20 €) erhöht. Der städtische Zuschuss reduziert sich in diesem Fall auf 19.500 €. Das Einsparpotential beträgt 5.200 €.
 

Bei der Variante 2 wird ein Essenspreis von 3,90 € (Geschwister 3,60 €) erhoben. Über ein ganzes Jahr würde sich der Zuschuss auf 9.100 € reduzieren, was einem jährlichen Einsparpotential von 15.600 € entspricht.
 

Aufgrund der Kündigung des jetzigen Caterers zum Jahresende wurde die Leistung neu ausgeschrieben. Die Submission ergab ab dem 01.01.2023 einen Essenspreis von 5,98 € an der KGS. Um diese sehr starke Steigerung (rund 46 %) abzufedern, sollte ab dem 01.01.2023 wieder auf die bisherige Bezuschussung (0,80 € / 1,10 €) zurückgegangen werden.

Dadurch würde der Essenspreis dennoch bei 5,18 € (Geschwister 4,88 €) liegen. Höhere Bezuschussungen führen nicht mehr zu einem Haushaltskonsolidierungseffekt, sondern würden zusätzliche Mittel erfordern.
 

Die Verwaltung schlägt daher an der KGS Sehnde vor, ab dem neuen Schuljahr (01.08.2022) den Essenspreis auf 3,90 € (Geschwister 3,60 €) anzuheben. Zum 01.01.2023 gilt wieder die Bezuschussung mit 0,80 € (Geschwister 1,10 €). Weitere Erhöhungen führen nicht zu einer Zuschussänderung.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

GS Rethmar  13.000 €

GS Breite Straße 25.000 €

GS Höver  12.500 €

KGS    44.000 €

8.900 €

18.600 €

8.100 €

44.400 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Modellhafte Zuschussänderungen (420 KB)    
Stammbaum:
2022/0141   Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4; Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2022/0141-1   Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4; Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2022/0141-1-1   Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4; Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage