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Vorlage - 2022/0141-1-1  

 
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4;
Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2022/0141-1
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt zum 01.08.2022 nach Variante 2 einen einheitlichen Essenspreis von 3,50 € an den Ganztagsgrundschulen und von 3,90 € an der KGS. Für Geschwisterkinder erfolgt eine weitere Reduzierung um 0,30 €.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.07.2022 wurde der eingangs genannte Beschlussvorschlag entwickelt. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung, bedeutet dies:

a) künftige Erhöhungen gehen zunächst zu Lasten der Stadt Sehnde als Auftraggeberin. Ggf. ist über die Weitergabe an die Eltern gesondert zu entscheiden.

b) der Geschwisterbonus von 0,30 € je Essen wird auch auf die Grundschulen ausgeweitet.
 

Mit Schreiben vom 29.06.2022, Eingang bei der Verwaltung am 04.07.2022, hat der Caterer an den Ganztagesgrundschulen eine Erhöhung zum 01.09.2022 wegen der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes angekündigt. Hierzu ist er vertraglich auch berechtigt. Damit erhöht sich der Essenspreis ab dem 01.09.2022 für die Mensen der Grundschulen in der Breiten Straße und Rethmar auf 5,52 € statt bisher 4,71 € je Essen. In Höver sind dies neu 6,16 € statt bisher 5,28 €.

 

Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages aus dem VA (3,50 € je Essen) bedeutet dies, dass das Essen im August 2022 mit einem Betrag von 1,21 € und in Höver von 1,78 € bezuschusst würde.

Ab dem 01.09.2022 würde sich die Bezuschussung auf 2,02 €, bzw. 2,66 € in Höver erhöhen, Dies bedeutet gegenüber dem Monat August Mehrkosten an den 3 Grundschulen von rund 1.050 € je Monat, ohne Geschwisterbonus, da die angezeigte Erhöhung von der Stadt übernommen wird.

 

Sollte Erhöhungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen jedoch an die Eltern weitergegeben werden, würde der Elternpreis ab dem 01.09.2022 von 3,50 € auf 4,31 € in Rethmar und an der Breiten Straße sowie in Höver auf 4,28 € ansteigen. Hierdurch würde der städtische Anteil des Essenszuschusses auf dem Niveau von August gehalten werden.

 

An der KGS würde die Stadt ab dem 07.01.2023 das Essen mit 2,08 € je Mahlzeit bzw. 2,38 € bei Geschwistern bezuschussen, da ab diesem Tag der neue Essenspreis von 5,98 € gilt. Der Elternpreis soll laut Vorschlag des Verwaltungsauschusses bei 3,90 € je Mahlzeit liegen. Dies bedeutet gegenüber der aktuellen Regelung Mehrkosten von rund 2.600 € monatlich.

Die Mehrkosten an den Grundschulen sind 2022 noch aus den vorhandenen Haushaltsansätzen finanzierbar. An der KGS würden Mehrkosten erst 2023 enstehen und wären bei der anstehenden Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar (2022)

Benötigt (2023)

Erträge

 

 

Aufwendungen

GS Höver 12.500 €

GS Rethmar 13.000 €

GS BS 25.000 €

KGS 44.000 €

GS Höver 13.000 €

GS Rethmar 15.000 €

GS BS  31.000 €

KGS  58.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2022/0141   Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4; Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2022/0141-1   Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4; Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2022/0141-1-1   Haushaltssicherungskonzept Teilhaushalt 4; Bezuschussung der Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage