Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0142  

 
 
Betreff: Haushaltsicherungskonzept Teilhaushalt 4;
Fortführung der Schulsozialarbeit an städtischen Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
09.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die städtische Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadt Sehnde fortzuführen.

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Sachverhalt:

Grundsätzlich liegt die Schulsozialarbeit in Verantwortung des Landes Niedersachen. Näheres hierzu regeln u.a. der RdErl. d. MK vom 01.08.2017 (Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung) und der RdErl. d. MK vom 01.07.2019 (Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen).

So sind seit 2017 an der Kooperativen Gesamtschule Sehnde die Stelle einer Schulsozialarbeiterin in Vollzeit und seit 2019 an der Grundschule Breite Straße die Stelle einer Sozialarbeiterin in Teilzeit bewilligt und besetzt worden.

 

Bereits vor diesen Bewilligungen hat die Stadt Sehnde an der KGS Sehnde und für die Sehnder Grundschulen jeweils eine Sozialarbeiterstelle in Vollzeit ausgewiesen. Die Stelle an der KGS ist auch in Vollzeit besetzt, die Stelle für die Grundschulen ist derzeit in Teilzeit besetzt.

 

Grundsätzlich ist die Sozialarbeit an Schulen eine „freiwilige Aufgabe“ der Stadt Sehnde. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021/2022 waren die freiwilligen Leistungen durch die Verwaltung zu benennen.

Seitens des Fachdienstes 2.3 wurde u.a. die beiden Stellen benannt. Die sogenannten freiwilligen Leistungen sind Gegenstand des Haushaltssicherungskonzeptes. Es ist daher politisch zu beraten, inwieweit vor dem Hintergrund einer Haushaltskonsolidierung auch künftig eine Fortführung der Aufgabe erfolgen soll. Zu bedenken ist dabei allerdings auch, welche Konsequenzen es haben würde, wenn die Stellen nicht mehr bereitgestellt werden.

 

An der KGS Sehnde ist der Sozialarbeiter beispielsweise maßgeblich an der Planung und Durchführung von Angeboten der Suchtprävention in den Jahrgängen 6 und 9, von gewaltpräventiven Angeboten, themenbezogenen Klassentrainigs im K-Zweig, der schulinternen Zusammenarbeit mit Akteur*innen „Sozialen Lernens“ (z.B. Beratungslehrkräften, Mediator*innen) etc. involviert. Extern wird die Netzwerkarbeit mit unterschiedlichsten Akteur*innen vor Ort gepflegt (Polizei, Präventiobnsrat der Stadt Sehnde, Prisma e.V. Arbeitskreis gegen häusliche Gewalt etc.).

 

Die Kollegin für die Sehnder Grundschulen, bietet ähnliche Angebote für die Sehnder Grundschulen an, die nicht über Landesbedienstete beraten werden, an. Zurzeit ist auch die Aufnahme und Betreuung von ukrainischen Flüchtlingskindern an den Schulen ein Thema, an dem die Kollegin mitarbeitet.
 

Aus Sicht der Verwaltung würde ein Wegfall der städtischen Sozialarbeit die Fortführung zahlreicher Angebote erschweren, bzw. unmöglich machen. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen eher einen steigenden Bedarf an Unterstützung.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, unbedingt in der Sozialarbeit zu bleiben und beide Stellen fortzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

entsprechend Stellenplan

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: