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Vorlage - 2022/0145  

 
 
Betreff: Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren zwischen dem Deutschen Tierschutzbund - Ortsverein Hannover e.V. und der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
22.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Berechnungsmodelle
Ergebnis 2018
Ergebnis 2019

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat nimmt das wirtschaftliche Ergebnis des Deutschen Tierschutzbundes – Ortsverein Hannover e.V. (Tierschutzverein) der Jahre 2018 und 2019 zur Kenntnis:
Der Rat beschließt, die Aufgaben gem. §§ 965 ff. BGB weiterhin auf den Tierschutzverein zu übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fundtiervertrag unter Berücksichtigung der nachfolgenden Maßgaben zu verhandeln:
Es soll die Zahlung einer jährlichen Pauschale vereinbart werden.
Die Vertragslaufzeit soll sich über mehrere Jahre erstrecken.
Die defizitäre Haushalts-/Wirtschaftssituation beider Vertragspartner ist angemessen zu berücksichtigen. Notwendige Haushaltsmittel sind für den Doppelhaushalt 2023/24 anzumelden.

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinden sind als Fundbehörde zuständig für Fundtiere. Nach § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Grundsätzlich sind die Gemeinden daher nach den §§ 965 ff. BGB verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen, ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.

Fundtiere sind Tiere, die als verloren aufgegriffen werden und bereits in der Obhut von Menschen gehalten wurden.

 

Die Stadt Sehnde hat zur Erfüllung ihrer rechtlichen Aufgaben den Tierschutzverein mit der Aufnahme von Fundtieren beauftragt (die Städte Lehrte und Burgdorf sowie die Gemeinde Uetze haben den Tierschutzverein ebenfalls mit der Aufgabe betraut, die Kommunen stimmen sich im Hinblick auf die Vertragsgestaltung jeweils ab). Der Tierschutzverein übernimmt dadurch die gesetzlichen Verpflichtungen der Kommunen. Die Tiere werden vom Tierschutzverein tierschutzgerecht untergebracht, und - nach ausschließlich eigener Entscheidung - tierärztlich versorgt sowie an den Eigentümer zurückvermittelt.

 

Zur Abgeltung der dem Tierschutzverein durch die Übernahme der ihr obliegenden Pflichten entstandenen Kosten zahlt die Stadt Sehnde eine jährliche Pauschale. Diese liegt derzeit bei 10.731 €. Der Kostenaufwand, der auf Fundtiere aus Sehnde entfällt, betrug im Durchschnitt der Jahre 2018-2020 10.733,59 €, bei prozentualer Einbeziehung örtlich nicht zurechenbarer Tiere 12.681,43 €.

 

Die Forderung des Tierschutzvereins ist eine 100%ige Kosten- bzw. Ausgabenerstattung für die Unterbringung der Fundtiere von den Kommunen.

Etwaige Einnahmen des Tierschutzvereins (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Erbschaften) sind hierbei nicht berücksichtigt worden.

 

Die Stadtverwaltung favorisiert die Zahlung einer jährlichen Pauschale. Diese sollte mit je rund 13.000 € für die nächsten Jahre angesetzt werden. Hiermit können sowohl den üblichen Schwankungen als auch dem zu erwartenden allgemeinen Anstieg von Fundtieren Rechnung getragen werden.

Mit dieser Abrechnungsmodalität wird der Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten (z.B. Rechnungslegung und -anweisung) minimiert. Die Vertragslaufzeit sollte über mehrere Jahre angedacht werden.

Am 07.März 2022 haben sich die Vertreter*innen der vier Ordnungsämter (Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze) sowie des Tierschutzvereins zur Aushandlung des Fundtiervertrages getroffen. In diesem konstruktiven Gespräch konnte keine Einigung über die Höhe der zu zahlenden Pauschale erzielt werden.

 

Die Berechnungsmodelle sowie die wirtschaftlichen Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 des Tierschutzvereines sind als Anlage beigefügt

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2020 liegt nur in gedruckter Form vor.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

13.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Berechnungsmodelle.pdf

Ergebnis 2018.pdf

Ergebnis 2019.pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Berechnungsmodelle (496 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ergebnis 2018 (135 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Ergebnis 2019 (137 KB)