Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0168  

 
 
Betreff: Wahl der Ersten Stadträtin/ des Ersten Stadtrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat wählt Frau Anne Günther unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2030 zur Ersten Stadträtin der Stadt Sehnde. Sollte Frau Günther aus dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis erst zum 01.12.2022 ausscheiden, wird sie für die Dauer von acht Jahren vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2030 zur Ersten Stadträtin gewählt.

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Sachverhalt:

Nach Ausscheiden der Ersten Stadträtin Frau Bettina Conrady ist die Wahlbeamt*innenstelle neu zu besetzen. Dementsprechend wurde die Stelle der Allgemeinen Vertretung öffentlich ausgeschrieben.

 

Nach §5 der Hauptsatzung der Stadt Sehnde wird die*der Allgemeine Vertreter*in in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gemäß §109 NKomVG wird diese*r auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt.

 

Auf die öffentliche Stellenausschreibung haben sich 25 Personen beworben. Die Personalauswahl erfolgte im Rahmen eines Assessment-Centers und wurde durch die NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH aus Braunschweig fachlich begleitet. Aus Gründen der Transparenz wurde die Politik durch je eine*n Vertreter*in der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis90/DieGrünen am AC-Verfahren beteiligt.

 

Es wurden ursprünglich sieben Bewerber*innen und später eine Nachrückerin zu dem Assessment-Center eingeladen. Insgesamt haben vier Bewerber*innen ihre Teilnahme an diesem Verfahren abgesagt. Letztendlich haben vier Bewerber*innen teilgenommen.

 

Als geeignetste Bewerberin hat sich Frau Anne Günther gezeigt. Sie erfüllt die Anforderungskriterien in hohem Maße. Daher schlage ich Frau Anne Günther für die Wahl zur Ersten Stadträtin vor. Der Beginn der Wahlzeit richtet sich nach dem möglichen Ausscheiden aus dem derzeitigen Beschäftigungsverhältnis von Frau Günther. Voraussichtlich wird dies zum 01.11.2022, alternativ zum 01.12.2022, sein.

 

Frau Günther wird sich in den Fraktionen vorstellen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: