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Vorlage - 2022/0195  

 
 
Betreff: Ernennung von Fabian Lehrke zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
19.10.2022 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
09.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat beschließt, Herrn Fabian Lehrke unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sehnde zu ernennen.

 

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Sachverhalt:

Der bisherige Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sehnde Sven Grabbe hat zum 31. Dezember 2022 seinen Rücktritt erklärt. Von daher ist ein neuer Ortsbrandmeister zu ernennen.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Sehnde hat am 30. September 2022 den bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister Fabian Lehrke zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Gem. § 20 Abs. 4 S. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Die nach § 8 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Lehrke erfüllt.

Der Regionsbrandmeister hat sein Einvernehmen zu der Ernennung erteilt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: