Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0209  

 
 
Betreff: Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen
hier: Neufassung der Friedhofsatzung der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse Entwurf 2022 Neufassung Satzung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat den Beschluss c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss c) zu fassen.

 

c)      Der Rat beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Vorlagen 2021/0992 und 0992-1 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen

1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten

2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes

3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten

4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten

und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen"

 

fasste der Rat am 29.09.2021 einstimmig folgende Beschlüsse, auf deren Grundlage die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Sehnde erfolgte:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus

resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)

werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die

nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40)

 

Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

4. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation

 einbeziehen.

5. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. Herstellung eines weiteren

 Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen.

6. Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre

- Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne

- Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

- Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m,

 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m

- bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m:

Stele optional, keine Einfassung

bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m:

Stele und Stein optional, keine Einfassung

- Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten

7. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplante

 Gebührenkalkulation aufnehmen.

 

In die Neufassung der Friedhofsatzung sind folgende Hauptschwerpunkte eingeflossen:

 

1. Veränderungen in der Bestattungskultur deutlicher im Angebot der Grabarten abbilden

  • mehr Urnengrabarten als Sarggrabarten
  • mehr pflegefreie Grabarten

 

Folgende Grabarten ohne Pflegeverpflichtung für die Nutzungsberechtigten sind auf dem Friedhof Sehnde und auch einigen Friedhöfen in den anderen Stadtteilen dazu gekommen (vgl. hierzu §12):

 

Urnenreihengrab anonym (Grabfeld bekannt)

Sargwahlgrab  im Rasenfeld mit stehendem Stein

Sargwahlgrab  im Rasenfeld mit liegendem Stein

Sargwahlgrab  mit kurzem Pflanzbeet und stehendem Stein

Urnenwahlgrab  im Rasenfeld unter Baum mit Urnenröhre und Grabplatte, zweifach

Urnenwahlgrab Urnengemeinschaftsanlage - bepflanzt mit Gemeinschaftsstele

Urnenwahlgrab Baumhain - Urnenröhre, Pultstein und Bepflanzung, zweifach

Urnenwahlgrab Heckengarten - bepflanzt mit Pultstein

Urnenwahlgrab Heckengarten - bepflanzt mit Stele

Urnenwahlgrab Urnengarten - bepflanzt mit stehendem Stein

Urnenwahlgrab Mensch und Tier - im Rasenfeld mit Grabplatte und Tierurne

 

Pflegefreie, bepflanzte Grabarten werden ausschließlich auf dem Friedhof Sehnde angeboten, da die Pflege der kleineren Pflanzflächen in den anderen Stadtteilen wirtschaftlich nicht leistbar ist.

 

2. Anpassung der Erdbestattungen an die örtlichen Bodenverhältnisse und weitere

Etablierung einer umweltfreundlicheren Bestattungspraxis:

  • Grabtiefe bei Särgen auf 140 cm (bisher 1,90 m) und Sargüberdeckung auf 70 cm (bisher 90 cm) reduzieren. Zusätzlich müssen möglichst flache Särge verwenden werden, nach der Satzung ist jetzt nur noch eine maximale Sarghöhe von 0,65 m statt vorher 0,75 m zulässig.
  • Grabverfüllung und der Grabhügel sollen sich natürlich setzen. Mechanische Verdichtungen und Einschlämmen des Bodens sollen unterbleiben. Deshalb wird zukünftig die Herrichtung eines Grabes mit Einfassung und Grabstein oder Grabplatte erst 12 Monate nach der Beisetzung zulässig sein.
  • Zur Etablierung einer umweltfreundlichen Erdbestattungspraxis wurde in die neue Friedhofssatzung zur Optimierung der biologischen Leichenverganges verschiedene Punkte eingearbeitet, wie keine Folien im Sarg, biologisch abbaubare Bekleidung der Verstorbenen und die Verwendung von gut abbaubarem Sargmaterial (z.B. Verbot von Eichensärgen).

 

3. Die Satzung wurde um die Möglichkeit der vorzeitigen Grabrückgabe erweitert, bei der

der Stein bis zum Ablauf der Ruhefrist stehen bleiben kann.

 

4. Durch ein Inhaltsverzeichnis wurde die Satzung übersichtlicher gestaltet und erleichtert

 das Zurechtfinden in der geplanten Druckversion nach Beschluss der Satzung.

 

5. Die Friedhofsatzung in der Anlage wird durch eine Übersichtstabelle der Grabarten auf

 den verschiedenen Friedhöfen der Stadt Sehnde in der Anlage ergänzt.

 

6. Nach der Rechtskraft der Satzung ist eine Informationsbroschüre zur Erläuterung der

verschiedenen Grabarten auf den Sehnder Friedhöfen geplant, die den/die Friedhofsnutzer/in sowie die Bestattungsunternehmen über die Friedhöfe und deren Angebot informiert.

 

7. Eine geschlechterbewusste Sprachformulierung wurde in die Satzung eingearbeitet.

 

Die Paragraphen der zurzeit gültigen Satzung, die in der Neufassung mehr als nur redaktioneller Art sind, sind in der Anlage der Neufassung gegenübergestellt.

 

Ergänzend zur Neufassung der Friedhofsatzung wurde die Neufassung der Gebührensatzung notwendig. Diese wird in der Beschlussvorlage 2022/0210 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde; hier: Neufassung der Gebührensatzung" behandelt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

X

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

vgl. Gebührenkalkulation

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Synopse Entwurf 2022 Neufassung Satzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse Entwurf 2022 Neufassung Satzung (514 KB)