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Vorlage - 2022/0218  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung 2021/2022 und 2023/2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
30.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Personalgewinnungskonzept 2023-2024

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a)  Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

c) Der Rat der Stadt Sehnde nimmt die Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. Personalbindung für die Jahre 2021/2022 zur Kenntnis und stimmt den Maßnahmen für die Jahre 2023/2024 zu.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Anlage lege ich Ihnen eine Aufstellung zu den durchgeführten Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. Personalbindung des vorhandenen Personals für die Jahre 2021/2022 vor.

 

In der Darstellung finden Sie ebenfalls die für die Jahre 2023/2024 geplanten Maßnahmen.

Auf Grund der Coronasituation war es wie im Jahr 2020 auch in den Jahren 2021/2022 nur sehr eingeschränkt möglich, Personalmarketingmaßnahmen wie z.B. die Teilnahme an Messen, Kontakte zu Schulen etc., die den Bekanntheitsgrad der Stadt in positiver Weise steigern sollen, durchzuführen bzw. daran teilzunehmen.

 

Die Nachfrage nach Stipendien im Kita-Bereich für die Sozialassistent*innen- und Erzieher*innenausbildung besteht nach wie vor und wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Intern stellt die berufsbegleitende Fortbildung zum*zur Erzieher*in eine gute Möglichkeit zur Personalbindung dar. Zwischenzeitlich schreibt das Nds. Kita-Gesetz sogar vor, dass Stellen im Kita-Bereich nur an Erzieher*innen vergeben werden sollen. Nur wenn keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, dürfen Arbeitgeber*innen Stellen mit Sozialassistent*innen besetzen. Insbesondere in diesem Bereich haben sich Änderungen ergeben. Durch Einführung von Förderrichtlinien durch das Land ist die Weiterqualifizierung und die dafür notwendige Freistellung bzw. Vertretung von Kräften für die Stadt weitgehend kostenneutral.

 

Ein Aspekt, der in den letzten Jahren noch größere Bedeutung als bisher im Kontext Personalgewinnung/Personalbindung im Verwaltungsbereich gewonnen hat, ist das Angebot zu bestimmten Zeiten im Homeoffice zu arbeiten.  Diesbezüglich gibt es eine hohe Nachfrage, so dass aktuell mehr als 70 Beschäftigte diese Möglichkeit auf Ihren Arbeitsplätzen nutzen. Das erforderliche Equipment wird aus den Mitteln des IT-Bereiches beschafft.

Darüber hinaus gibt es ein Bündel an Maßnahmen u.a. auch für das Personal des Baubetriebshofes, die zur Zufriedenheit und damit zur Bindung des vorhandenen Personals beitragen.

 

Gute Erfolge verzeichnen wir bei der Gewinnung von Auszubildenden im Verwaltungsbereich.  Für den Baubetriebshof wurden erstmalig zwei Ausbildungsplätze zum*zur Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ausgeschrieben. Ein Ausbildungsplatz konnte mit einer Frau besetzt werden. Für den zweiten Ausbildungsplatz gab es allerdings keine geeigneten Bewerbungen. In 2023 wird der nächste Versuch gestartet die Ausbildungsstelle zu besetzen.   

 

Durch unsere Strategie und die konsequente Umsetzung, der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen, sind wir auf einem guten Weg uns als zukunftsorientierte Arbeitgeberin zu positionieren. Es ist nach wie vor schwierig gegen größere Arbeitgeber*innen wie die Region Hannover, die Stadt Hannover oder das Land Niedersachsen im Konkurrenzkampf um das geeignetste Personal zu bestehen. Dies gilt in Teilen auch für die sonstigen Regionskommunen.

 

Im Haushalt 2023 und 2024 sind bereits für die Personalgewinnungs- und Personalbindungsmaßnahmen Aufwendungen in Höhe von jeweils 38.300 € veranschlagt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Pflichtaufgabe sondern um freiwillige Leistungen.

Durch die Bereitstellung dieser Mittel würde jedoch weiterhin die Möglichkeit geschaffen in der Öffentlichkeit für die Stadt als Arbeitgeberin zu werben und die Zufriedenheit des vorhandenen Personals zu verbessern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

38.300

für die Jahre 2023/2024

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

38.300

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

38.300

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Personalgewinnungskonzept 2023-2024 (74 KB)