Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0219  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates über die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§1 bis 4 NKPG durch den Landesrechnungshofes
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Kenntnisnahme
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b.

b) Der Rat nimmt die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.

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Sachverhalt:

Gemäß § 5 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist eine Prüfungsmitteilung einer überörtlichen Prüfung dem Rat unverzüglich bekannt zu geben.

Dieses ist mit der Informationsvorlage Nr. 2022/0197 erfolgt. Nach der Bekanntgabe ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Damit die Frist für die öffentliche Auslegung berechnet werden kann, ist die o.g. Beschlussfassung notwendig.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: