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Vorlage - 2022/0210-1  

 
 
Betreff: Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde

hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2022/0210
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss b) zu fassen.

 

b)      Der Rat beschließt:
 

Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
 

§ 5 Beisetzungen und Einebnungen

(3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung erhoben: ….

§ 7 Benutzung von Friedhofseinrichtungen

Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1.1  Kapellennutzung 370 €

 

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Sachverhalt:

In gemeinsamer Sitzung am 08.11.2022 empfehlen der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste:

 

Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
 

§ 5 Beisetzungen und Einebnungen

(3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung (statt dem Erwerb des Nutzungsrechtes) erhoben: ….

§ 7 Benutzung von Friedhofseinrichtungen

Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1.1  Kapellennutzung 370 € (statt 940 €)

 

Die Differenz zwischen der ermittelten kostendeckenden Gebühr für die Kapellennutzung in Höhe von 940 € zu der beschlossenen in Höhe von 370 € = 570 € x 80 durchschnittliche Kapellennutzung/Jahr = 45.600 € geht zu Lasten des allgemeinen städtischen Haushalts.

 

Der Punkt 2 des Beschlussvorschlages aus Beschlussvorlage Nr. 2022/0210

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den zukünftigen Umgang mit den Friedhofskapellen vor dem Hintergrund der geringen Nutzungszahlen und den anstehenden Sanierungs-arbeiten an den verschiedenen Kapellen zu konkretisieren und Gespräche mit nicht städtischen Trägern von Kapellen zur Bereitstellung für Trauerfeiern zu führen.

 

soll mit Verweis auf den Beschlussvorschlag zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0212 „Sanierungskonzept Kapellen“ gestrichen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

vgl. Gebührenkalkulation

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2022/0210   Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2022/0210-1   Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage