Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2023/0249-3  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 30.01.2023
hier: Antrag zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2023/0249
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
08.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

    Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass alle Vereine, mit denen die Stadt Sehnde

    Erbbaurechtsverträge abgeschlossen hat und abschließen wird, einen jährlichen Zuschuss

    in Höhe der Erbbauzinsen erhalten. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Gebäude nicht

    wirtschaftlich genutzt werden.

    Unter wirtschaftliche Nutzung fallen nicht, auch wenn Einnahmen aus  

    Vermietungen generiert werden,

    • Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen (z.B. 

      Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder Übungsbetrieb von

      Vereinen oder

   • Veranstaltungen des Ortsrats oder

   • Raumvermietungen für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern), 

     solange die Summe dieser jährlichen Einnahmen das Vierfache des Erbbauzinses nicht  

     übersteigt.

 

      Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.11.1974 wird

      hiermit aufgehoben.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2023 den Antrag der CDU-Fraktion zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen beraten und empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern und zu beschließen. 

- im 3. Satz des Beschlussvorschlages wurden die Worte „nicht dauerhaft“ gestrichen

- im 4. Satz des Beschlussvorschlages werden unter dem 1. Punkt die Worte „Übungsbetrieb

  von Vereinen oder“ eingefügt.

 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.11.1974 auf den sich diese Änderung der Bezuschussung bei Erbbaurechtsverträgen bezieht, soll aufgehoben werden.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

Sind noch nicht ermittelbar

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Sind noch nicht ermittelbar

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

./.

Stammbaum:
2023/0249   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 30.01.2023 hier: Antrag zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2023/0249-1   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 30.01.2023 hier: Antrag zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2023/0249-2   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 30.01.2023 hier: Antrag zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2023/0249-3   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 30.01.2023 hier: Antrag zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen   FD Finanzen   Beschlussvorlage