Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2023/0296  

 
 
Betreff: Erhöhung Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Änderung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagsstätten der Stadt Sehnde"

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt das Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten zum 01.01.2024 auf monatlich 47,50 € zu erhöhen.

 

 

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Sachverhalt:

Der derzeitige Caterer in den städtischen Kindertagesstätten VielfaltMenü GmbH hat eine Preiserhöhung zum 1.8.23 angekündigt. Eine erste Preissteigerung hatte es bereits zum 1.4.23 gegeben. Seitdem kostet ein Krippen-/Kindergartenessen 3,20 € und ein Hortessen 3,30 €. Ab August dieses Jahres werden die Kosten je Mittagessen für Krippe/Kindergarten dann 3,50 € und für den Hort 3,60 € betragen.

Dies hat zur Folge, dass der Zuschussbetrag zur Mittagsverpflegung, den die Stadt Sehnde trägt, ansteigt. Die Kostenteilung für die Mittagsverpflegung soll so gestaltet sein, dass 70% von den Nutzer*innen/Eltern und 30% von der Stadt Sehnde getragen werden. Um diese Verteilung auch weiterhin aufrechtzuhalten, wird eine Erhöhung des Essengelds, also des Betrags den die Nutzer*innen zahlen, notwendig.

 

Aktuell beträgt das Essengeld 42,00 € monatlich. Bleibt es bei dieser Summe, würde der Anteil an den Gesamtkosten, also die Zuschusshöhe der Stadt Sehnde auf rund 37,7% steigen und der Eigenanteil der Nutzer*innen auf rund 62,3% sinken. Um das Verhältnis 30% zu 70% weiterhin beizubehalten, ist eine Anhebung des Essengelds von 42,00 € auf 47,50 € erforderlich. Damit wird die Kostenteilung zukünftig bei 70,5% Elternanteil und 29,5% Anteil Stadt Sehnde liegen.

Für die Notbetreuung in der dreiwöchigen Schließzeit der städtischen Kitas wird damit eine Erhöhung der Kosten für die Mittagsverpflegung von 10,50 € auf 12,00 € notwendig.

 

Die Umsetzung soll aufgrund des mit der Erhöhung verbundenen hohen Veraltungsaufwands und um den Nutzer*innen ausreichend Vorlauf zu bieten zum 01.01.2024 erfolgen.

 

Die geänderte Satzung ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Änderungen sind gelb hinterlegt.  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde“.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagsstätten der Stadt Sehnde" (111 KB)