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Vorlage - 2023/0308  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
13.09.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den

    Beschluss zu c) zu fassen.

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für

    das Haushaltsjahr 2023 in der der Beschlussvorlage Nr. 2023/0308 beigefügten Fassung.

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Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2023/0302 hat der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 06.07.2023 den Erwerb eines Grundstückes in Sehnde beschlossen.

 

Da für diesen Grunderwerb keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist die Aufstellung einer maßnahmenbezogenen 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushalts-planes für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.

 

Mit dem genannten Beschluss wurde der Erwerb eines Grundstückes zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.450.000 € zuzüglich rd. 10 % Nebenkosten beschlossen. Die Gesamtkosten des Ankaufes betragen somit ca. 1.600.000 €, die ausschließlich durch eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe finanziert werden kann, da entsprechende liquide Mittel unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung nicht zur Verfügung stehen.

 

Diese Kreditaufnahme zieht einen Kapitaldienst in Form von Tilgung und Zinsen nach sich, der jedoch nicht mehr im lfd. Jahr, sondern erst in den Folgejahren kassenwirksam wird. Von daher bleibt der Ergebnishaushalt durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 unberührt und nur im Finanzhaushalt wird der Grundstückserwerb und die Kreditaufnahme zusätzlich veranschlagt.

 

Auf Grund der veranschlagten Mehrauszahlung und Mehreinzahlung stellt sich der
1. Nachtragshaushalt 2023 wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

1. Finanzhaushalt

 

 Einzahlungen für Investitionstätigkeit        758.800 €

 Auszahlungen für Investitionstätigkeit   10.585.800 €

 Saldo aus Investitionstätigkeit      9.827.000 €

 

 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit     9.845.100 €

 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit     1.733.200 €

 Saldo aus Finanzierungstätigkeit      8.111.800 € 

 

 

Der Haushaltsfehlbetrag im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2023 würde sich durch die
1. Nachtragshaushaltssatzung gegenüber der Ursprungssatzung nicht verändern.

 

Auf Grund der Mehrauszahlungen für Investitionstätigkeiten durch den Grundstücksankauf erhöht sich die bisher vorgesehene Kreditaufnahme von 8.227.000 € um 1.600.000 € auf nun 9.827.000 €.

 

Durch die Erhöhung der Kreditaufnahme entsteht eine Genehmigungspflicht der 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2023 durch die Kommunalaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung kurzfristig beantragt wird.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der angepasste Finanzhaushalt mit den jeweilig betroffenen Produkten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Aufwendungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Auszahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

 

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Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 (553 KB)