Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der der Beschlussvorlage Nr. 2023/0308 beigefügten Fassung. Sachverhalt:Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2023/0302 hat der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 06.07.2023 den Erwerb eines Grundstückes in Sehnde beschlossen.
Da für diesen Grunderwerb keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist die Aufstellung einer maßnahmenbezogenen 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushalts-planes für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.
Mit dem genannten Beschluss wurde der Erwerb eines Grundstückes zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.450.000 € zuzüglich rd. 10 % Nebenkosten beschlossen. Die Gesamtkosten des Ankaufes betragen somit ca. 1.600.000 €, die ausschließlich durch eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe finanziert werden kann, da entsprechende liquide Mittel unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung nicht zur Verfügung stehen.
Diese Kreditaufnahme zieht einen Kapitaldienst in Form von Tilgung und Zinsen nach sich, der jedoch nicht mehr im lfd. Jahr, sondern erst in den Folgejahren kassenwirksam wird. Von daher bleibt der Ergebnishaushalt durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 unberührt und nur im Finanzhaushalt wird der Grundstückserwerb und die Kreditaufnahme zusätzlich veranschlagt.
Auf Grund der veranschlagten Mehrauszahlung und Mehreinzahlung stellt sich der
1. Finanzhaushalt
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 758.800 € Auszahlungen für Investitionstätigkeit 10.585.800 € Saldo aus Investitionstätigkeit 9.827.000 €
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.845.100 € Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.733.200 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit 8.111.800 €
Der Haushaltsfehlbetrag im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2023 würde sich durch die
Auf Grund der Mehrauszahlungen für Investitionstätigkeiten durch den Grundstücksankauf erhöht sich die bisher vorgesehene Kreditaufnahme von 8.227.000 € um 1.600.000 € auf nun 9.827.000 €.
Durch die Erhöhung der Kreditaufnahme entsteht eine Genehmigungspflicht der 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2023 durch die Kommunalaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung kurzfristig beantragt wird.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der angepasste Finanzhaushalt mit den jeweilig betroffenen Produkten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023
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