Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2023/0326  

 
 
Betreff: Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet von Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Baubetriebshof   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
13.09.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, den Beschluss zu c) zu

    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt, die momentan vergebene Reinigungsleistung der Straßenreinigung ab 

    dem Jahr 2026 in Eigenleistung durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel für

    Maschinen und Personal sind vom Rat im Haushaltplan 2025 einschließlich Stellenplan

    zur Verfügung zu stellen.

 

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Sachverhalt:

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2022/0198-1 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Eigenreinigung der derzeit vom Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durchgeführten Reinigungsleistungen durch die Stadt Sehnde wirtschaftlicher und kostengünstiger erfolgen kann. 

 

Um die bisherigen erbrachten Reinigungsarbeiten durch aha eigenständig durchführen zu können, benötigt der Fachdienst Baubetriebshof voraussichtlich 1,3 Personalstellen, die mit Kraftfahrern zu besetzen sind. Des Weiteren muss ein Kompaktkehrfahrzeug beschafft werden.

 

Die extern erbrachten Reinigungskosten seitens aha wurden in

 2021 mit 105.928,77 € und

 2022 mit 110.909,05 €

abgerechnet. Mit Kostensteigerungen in den Folgejahren ist zu rechnen.

 

Die Kosten der Kehrgutentsorgung, das Frischwasser für die Bedüsung sowie das Umlaufwasser werden hier kostentechnisch nicht abgebildet, da die Kosten auch bisher schon von der Stadt Sehnde (durch Stellung) getragen wurden und es somit zu keinem Mehraufwand kommt.

 

 Kaufpreis Kompaktkehrfahrzeug: ca. 135.000 € netto/160.650 € brutto

 Folgekosten: ca. 20.884,50 € p.a.

 1,3 Personalstellen: ca. 54.600,00 € p.a.  (EG 5/Stufe 3)

 Kraftstoffkosten: ca. 15.000,00 €

 

Beispielrechnung mit einer Personalstelle EG 5/Stufe 3 (Kraftfahrer) sowie 160.650 € Kaufpreis Kompaktkehrfahrzeug:

 

  20.884,50 € (Folgekosten Kompaktkehrfahrzeug)

  70.980,00 € (Personalkosten für 1,3 Stellen)

  91.864,50 € p.a. zuzüglich

  15.000,00 € Kraftstoffkosten p.a.

  106.864,50 € jährlicher Reinigungsaufwand

 

Dieser Kostenvergleich zeigt, dass die Stadt Sehnde durchaus in der Lage ist, die vergebenen Arbeiten bei notwendiger Befähigung durch Personal und Maschine mindestens kostengleich abzudecken. Ein großer Vorteil der Eigenausführung wäre darüber hinaus auch ein flexibler Maschineneinsatz.

 

Von daher wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan 2025 einschließlich Stellenplan entsprechende Haushaltsmittel und Personalstellen zur Verfügung zu stellen, um die Reinigungsleistungen der Straßenreinigung ab dem 01.01.2026 in Eigenregie durchzuführen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

ca. 107.000 € ab 2026

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

ca. 107.000 € ab 2026

 

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Anlage/n:

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