Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2023/0330  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" -
hier: Zurückstellung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.09.2023 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Die Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 213 ist bis zum Abschluss des Erschließungsvertrages zurückzustellen.

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Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ im OT Rethmar wurde am 16.12.2021 vom Rat der Stadt Sehnde als Satzung beschlossen (BV2021/0029). Gemäß § 10 (3) BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 213 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes für die Versorgung des östlichen Stadtgebietes geschaffen werden.

 

Mit einem Erschließungsunternehmer soll ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der Erschließung durch Erschließungsanlagen auf Kosten des Erschließungsunternehmers abgeschlossen werden. Der Abschluss des Erschließungsvertrags ist bisher nicht erfolgt. Ein entsprechender Vertrag liegt dem Erschließungsunternehmer vor, nachdem der Rat der Stadt Sehnde den Erschließungsvertrag am 12.05.2022 beschlossen hatte. Die Verzögerung der Ratifizierung ist bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung im Bausektor in der jüngsten Vergangenheit. Der Erschließungsvertrag ist Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Bebauungsplans. Wegen der inhaltlichen Verknüpfung des Erschließungsvertrages mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans ist letzterer noch nicht bekannt gemacht worden.

 

Die Stadt Sehnde hält trotz der zeitlichen Verzögerungen an der Planung fest. Für das Abwägungsergebnis relevante Änderungen, die eine Aufhebung des Satzungsbeschlusses erfordern, bestehen derzeit nicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: