Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2023/0355  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
05.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.02.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
365 Abwägung+Liste 3-1_4-1
365 Südtorfeld_Entwurf_Planzeichnung
365 Südtorfeld_Entwurf_Begründung
365 Südtorfeld Entwurf Umweltbericht
365 Anlagen Begründung

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2023/0355 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2023/0355 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 17.11.2022 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023.

Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.

 

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung sowie der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West" und die als Anlage 3 beigefügte Begründung mit Umweltbericht dazu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

111.061,92

96.372,55 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

111.061,92

96.372,55 €

 

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Anlage/n:

1.   Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

2.   Entwurf des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ - in Einzelteilen

3.   Entwurf der Begründung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ mit Umweltbericht

3.1 Anlagen zur Begründung

 

Die Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

 

https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 365 Abwägung+Liste 3-1_4-1 (1414 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 365 Südtorfeld_Entwurf_Planzeichnung (3447 KB)    
Anlage 5 3 öffentlich 365 Südtorfeld_Entwurf_Begründung (4036 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 365 Südtorfeld Entwurf Umweltbericht (1255 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich 365 Anlagen Begründung (8034 KB)