Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2023/0355 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2023/0355 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 17.11.2022 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung sowie der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West" und die als Anlage 3 beigefügte Begründung mit Umweltbericht dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ - in Einzelteilen 3. Entwurf der Begründung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ mit Umweltbericht 3.1 Anlagen zur Begründung
Die Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:
https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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