Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat (vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Rethmar), den Beschluss zu d) zu fassen. b) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen. d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, HerrnMax Digwa unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2030 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar zu ernennen.
Sachverhalt:Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar endet am 31. März 2024 durch Zeitablauf. Am 20. Januar 2024 hat die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Rethmar Herrn Max Digwa erneut zur Ernennung vorgeschlagen. Eine Ernennung zum 1. April ist aufgrund der erforderlichen Gremienbeschlüsse nicht umsetzbar. Von daher erfolgt vom 1. bis zum 30. April 2024 eine vorübergehende kommissarische Beauftragung, die förmliche Ernennung wird dann am Stadtfeuerwehrtag vollzogen.
Gem. § 20 Abs. 4 S.3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Digwa erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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