Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2024/0432  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Musikschule Ostkreis
Wechsel der Prüfungszuständigkeit unter den Rechnungsprüfungsämtern der Trägerkommunen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
04.04.2024 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachauschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt einer Änderung der Satzung der Musikschule Ostkreis zu, durch die die Prüfung der Jahresabschlüsse in 5 Jahresschritten zwischen den Rechnungsprüfungsämtern der Trägerkommunen wechseln soll. Die Prüfung der Musikschule wird als Aufgabe dem Rechnungsprüfungsamt übertragen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 9 der Satzung der Musikschule Ostkreis wird die Rechnungsprüfung der Musikschule durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lehrte durchgeführt.

Die hierfür anfallenden Kosten werden anteilig unter den 4 Trägerkommunen Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze aufgeteilt.

Um eine optimale Rechnungsprüfung mit ausreichend Distanz zur geprüften Stelle sicherzustellen, sollte, wie in anderen Wirtschaftsbereichen, ein regelmäßiger Wechsel der Prüfungsinstanzen vorgesehen werden.

Vorgeschlagen wird jeweils ein Wechsel der Prüfung zwischen den Rechnungsprüfungsämtern der Trägerkommunen, jeweils nach 5 Jahren. Im Vorstand der Musikschule haben sich die Trägerkommunen, vorbehaltlich entsprechender Ratsbeschlüsse, mit dieser geänderten Verfahrensweise einverstanden erklärt.

 

Gemäß § 153 NkomVG ist der Rat originär für die Bildung von Rechnungsprüfungsämtern und deren Aufgabenzuschnitt zuständig, so daß die geplante Satzungsänderung der vorherigen Zustimmung der Vertretungen aller Trägerkommunen bedarf.

Der Rechnungsprüfer der Stadt Sehnde ist hierüber im Vorfeld informiert worden und hat gegen die angestrebte Änderung keine Bedenken.

Die erste Prüfung soll die Jahresrechnung 2024 sein. Die Zuständigkeit wechselt in alphabetischer Fortsetzung, so daß nach Lehrte für die nächsten 5 Jahre Sehnde mit der Prüfung betraut wäre.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

0,00 €

750 €

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: