Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2024/0438  

 
 
Betreff: Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
09.04.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
114 Eichenkamp_Satzung Veränderungssperre

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114Eichenkamp“ im Ortsteil Evern eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans 114Eichenkamp“ (vgl. Drucksache Nr. 2020/0770-1) ist es erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße gelegenen Dorfplatz mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern.

Das Plangebiet ist von großvolumigen Gebäuden alter Hofstellen geprägt. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt und sind dem Verfall preisgegeben. Nach Abriss werden die frei gewordenen Flächen in der Regel hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt. Ziel der Planung ist es; möglichst die alte Bausubstanz zu erhalten bzw., im Fall einer Neubebauung, sollen sich die Baukörper hinsichtlich ihrer Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren.

 

Für die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit Nachfolgenutzungen leerstehender Gebäude in diesem Bereich und damit hier keine städtebaulichen Missstände entstehen, ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ eingeleitet worden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 114 Eichenkamp“ sollen entsprechende Reglungen getroffen werden, die das Ortsbild und die Siedlungsstruktur erhalten.

Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches wurde am 15.02.2024 ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst, welcher am 23.03.2024 bekannt gemacht wurde.

 

Um die Planungsziele zu sichern, soll nun für dem Geltungsbereich des Bebauungsplans             Nr. 114Eichenkamp“ im Ortsteil Evern eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Die Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

9.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

9.000,00 €

500,00 €

 

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Anlage/n:

Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 114 Eichenkamp_Satzung Veränderungssperre (138 KB)