Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 50/3 der Flur 15, Gemarkung Sehnde, als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde zur Größe von insgesamt ca. 917 m², derzeitig Straßenverkehrsfläche gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 15.02.2024 die Absicht über die Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 50/3 der Flur 15, Gemarkung Sehnde, beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 2024/0405). Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben. Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Plan mit dargestellter entbehrlicher Fläche
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