Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar zur Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG angehört.
Von der Stadt Sehnde wurde hierzu keine Stellungnahme abgegeben, da bereits alle im Flurbereinigungsverfahren angebrachten Punkte mit eingearbeitet waren.
Mit Schreiben vom 06.05.2024 teilt das ArL mit, dass die Plangenehmigung mit Datum vom 28.12.2023 erteilt wurde.
Der Plan ist mit den Trägern öffentlicher Belange und den nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen einvernehmlich erörtert worden. Die in den schriftlichen Stellungnahmen und im Anhörungstermin vorgebrachten Hinweise und Anregungen sind in der Plangenehmigung berücksichtigt und werden bei der Ausführung der Maßnahmen soweit möglich umgesetzt.
Die Planunterlagen sind unter den Bekanntmachungen auf der Homepage des ArL einsehbar. Anlage/n:- |
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