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Vorlage - 2024/0471  

 
 
Betreff: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.12.2023, hier: Landesförderung nutzen - berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher besonders fördern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Information ohne Beratung
03.06.2024 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.12.23

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu

fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung gemäß § 30 NKiTaG von der Stadt Sehnde in Anspruch genommen, zweckgerichtet eingesetzt und eine Ausweitung des Ausbildungsangebotes jährlich geprüft wird. 

 

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Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen gewährt den Trägern von Kindertagesstätten seit dem 01.08.2023 auf Antrag eine besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung. Die besondere Finanzhilfe wird jeweils für ein Kindergartenjahr gewährt und die Höhe dieser besonderen Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung beträgt je regelmäßig tätiger und in Teilzeitausbildung oder Studium befindlicher Kraft jährlich 20.000 Euro.

Bisher erfolgte eine finanzielle Förderung dieser Kräfte über die Richtlinie Qualität in Kitas bzw. über die Richtlinie Qualität in Kitas 2. Die Richtlinie Qualität trat zum 1.1.2020 erstmalig in Kraft. Zum 1.8.2020 wurden in den städtischen Kindertagesstätten die ersten Kräfte in Ausbildung mit einem Festvertrag eingestellt. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Teilzeitauszubildende im Rahmen des Quereinstiegs Sozialassistenz. Seitdem werden jährlich drei Stellen (eine Stelle je Koordinationskreis) ausgeschrieben und umfangreich, z.B. in der Presse beworben. So wurden über die Richtlinie Qualität bereits neun Kräfte angestellt und gefördert.

Zum 1.8.2023 wurde die Förderung von Teilzeitausbildenden aus der bis zum 31.07.2025 befristeten Richtlinie Qualität in Kitas 2 rausgelöst und in die besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung überführt. Auch hierüber wurden zum 1.8.2023 wieder drei Kräfte in Ausbildung/Quereinstieg in den städtischen Kindertagesstätten angestellt.

Die Kräfte in Ausbildung erhalten von der Stadt Sehnde einen Arbeitsvertrag zwischen 15 bis 25 Stunden pro Woche. Das Stundenvolumen kann in dieser Spanne von der jeweiligen Kraft frei gewählt werden. Die Entlohnung erfolgt nach Tarif S2 (Bruttogehalt z. B. 1.461 € bei 20 Std./ Woche). Der Arbeitsvertrag ist für die Dauer der Ausbildung befristet – danach stellt die Stadt Sehnde eine Weiterbeschäftigung in einer der 12 städtischen Kitas in Aussicht.

 

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz in Teilzeit umfasst in Niedersachsen regelmäßig einen Ausbildungszeitraum von 2,5 bis 3 bzw. 1,5 Jahren im Quereinstieg. Vollzeitausbildungen zur sozialpädagogischen Assistenz oder Erzieher*in sind damit grundsätzlich nicht nach § 30 NKiTaG förderfähig.

 

Die Personalkosten für eine Kraft angestellt mit 15 Stunden (Mindeststundenumfang für Förderfähigkeit nach der Besonderen Finanzhilfe für Teilzeitauszubildende) liegen bei rund 18.000,00 Euro, bei 20 Stunden betragen die Kosten rund 24.0000,00 Euro und bei 25 Stunden (maximaler Stundenwert für Förderfähigkeit) bei rund 30.000,00 Euro. Die besondere Finanzhilfe ist daher lediglich bei einem Stundenumfang von unter 17 Wochenarbeitsstunden kostendeckend. In der Regel arbeiten die Auszubildenden zwischen 19,5 und 25 Stunden. Das Defizit wird daher als freiwillige Aufgabe bzw. im Rahmen der Personalgewinnung und –haltung von der Stadt Sehnde eigenständig getragen. Eine Verwendung der Fördermittel für gezielte Vergünstigungen schließt sich somit aus.

Eine explizite Ausschreibung von weiteren Ausbildungsoptionen wie die reine Teilzeitausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten oder zur Erzieherin/zum Erzieher oder auch Anstellung von Studierenden bestimmter Studiengänge ist bisher nicht erfolgt. Eine Ausweitung der Anstellungsoptionen während bestimmter Ausbildungen wird im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 geprüft und ggf. umgesetzt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Kitamitarbeitenden bzw. insbesondere mit den Erzieher*innen, die die Anleitung und Betreuung der Auszubildenden in der Praxis übernehmen. An dieser Stelle muss berücksichtigt werden, dass alle Auszubildende eine angemessene und qualitativ hochwertige Praxisanleitung erhalten bzw. ein Anrecht auf diese haben. So sind in jeder Kindertagesstätte in der Stadt Sehnde bereits neben den angestellten Auszubildenden in Teilzeit eine oder mehrere Jahrespraktikanten im Rahmen ihrer Vollzeitausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten oder Erzieherin/Erzieher tätig und erhalten eine voll umfängliche Praxisanleitung. Diese Auszubildenden bekommen aktuell eine Mehraufwandentschädigung in Höhe von 10,00 Euro je Anwesenheitstag.

 

Darüber hinaus werden im Rahmen der Richtlinie Qualität in Kitas 2 Zusatzkräfte in der Betreuung, sowohl als Zusatzstunden durch zum Beispiel Hortpersonal in Kitas, als auch befristete Neueinstellungen kontinuierlich bei der Stadt Sehnde eingesetzt. Seit 2020 wurden bereits 10 zusätzliche Fachkräfte in den städtischen Einrichtungen tätig.

Weiterhin wird über die Besondere Finanzhilfe gem. §31 NKitaG eine Sprachförderkraft für alle Kitas beschäftigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.12.2023, hier: Landesförderung nutzen - berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher besonders fördern

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.12.23 (885 KB)