Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.
2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes “Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.
3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.
Sachverhalt:Mit Beschluss vom 23.03.2023 hat der Rat das Innenstadtkonzept „Neue Mitte Sehnde“ angenommen (BV2023/0240-3), die Priorisierung der Maßnahmen (BV2023/0286-1) wurde am 06.07.2023 vom Rat beschlossen.
Die Verwaltung hat im Rahmen ihres Konkretisierungsauftrages für die Umsetzung der Maßnahmen infrage kommende Förderprogramme überprüft. Insbesondere ist die Städtebauförderung mit dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zur Abwicklung der Maßnahmenvorschläge des Innenstadtkonzeptes geeignet. Zur Anmeldung der Aufnahme in das Förderprogramm ist der Programmbehörde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorzulegen.
Die Ergebnisse des Innenstadtkonzeptes haben das Vorliegen städtebaulicher Missstände in unterschiedlichen räumlichen Ausprägungen und Intensitäten bestätigt. Zur Anpassung und Herstellung nachhaltiger Strukturen und zur Behebung städtebaulicher Funktionsverluste sind daher gem. § 171a BauGB im innerstädtischen Bereich des Ortskerns Sehnde Stadtumbaumaßnahmen angezeigt. Die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Maßnahmen liegt dabei im öffentlichen Interesse und dient dem Wohl der Allgemeinheit.
Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme wird die Festlegung als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB empfohlen. Aufgrund der Gebietsgröße sowie der Erkenntnis, dass einzelne Entwicklungsaufgaben langfristig angelegte Durchführungszeiträume benötigen, ist von einer Dauer der Gesamtmaßnahme von 15 Jahren auszugehen. In dieser Zeit sollen die städtischen Schwerpunkte auf der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen mit wichtigen Impulsen für die weitere Gebietsentwicklung liegen. Der Konservierung bzw. Verstärkung von Missständen soll konsequent entgegengewirkt werden.
Mit der Stadtumbaumaßnahme sind keine zusätzlichen Genehmigungsvorbehalte für die Eigentümerinnen und Eigentümer verbunden.
Stadtumbaugebiet Aufgrund der räumlichen Verteilung der festgestellten städtebaulichen Missstände und der geplanten Maßnahmen wird empfohlen, das Stadtumbaugebiet in der Abgrenzung gemäß den beigefügten Lageplänen festzulegen. Es ergibt sich eine Größe von rund 18 ha. Die vorgeschlagene Abgrenzung ist nahezu identisch mit dem Untersuchungsgebiet des Innenstadtkonzeptes. Gegenüber dem Innenstadtkonzept sollen die östlichen und südwestlichen Bereiche des zentralen Versorgungsbereiches sowie kleinere Randbereiche nicht einbezogen werden. Dort liegen keine Missstände mit Handlungserfordernissen vor. Die Einbeziehung der aktiven Bahntrassen im Nordwesten ist aus räumlich-funktioneller Sicht ebenfalls nicht sinnvoll. Die vorgeschlagene Gebietsabgrenzung ist stadtstrukturell und funktional schlüssig sowie zweckmäßig mit Blick auf die anstehenden Stadterneuerungsaufgaben.
Stadtumbaumaßnahmen sind gemäß der Definition im Baugesetzbuch solche Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden.
Die notwendige Kosten- und Finanzierungsübersicht wird dem Rat gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf dieser Grundlage werden die notwendigen Finanzmittel in die Haushaltsplanung eingestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Lageplan mit Abgrenzung des Stadtumbaugebietes “Neue Mitte Sehnde“ 2. Lageplan mit Abgrenzung des Stadtumbaugebietes „Neue Mitte Sehnde“ sowie des Innerstädtischen Bereiches gem. Innenstadtkonzept
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