Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Eichstraße“ in Bolzum zur Größe von ca. 31 qm, derzeit Straßenfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 die Absicht über die Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, beschlossen (vgl. BV 2023/0363).
Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben. Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte
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