Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2024/0492  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung;
hier: Beratungsleistungen für eine Konzessionsvergabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
21.08.2024 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Stuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.08.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)

    zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige

    Auszahlung in Höhe von 50.000 € für das Sachkonto „Gerichts- und Gutachterkosten“ im

    Haushaltsjahr 2024.

    Deckungsmittel stehen als Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in ausreichender Höhe zur  

    Verfügung.

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Sachverhalt:

Der Konzessionsvertrag für den Bereich der Stromversorgung im Stadtgebiet von Sehnde endet im Oktober 2026. Nach § 46 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

(Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben die Gemeinden spätestens 2 Jahre vor Vertragsende den Ablauf des Vertrages in geeigneter Form zu veröffentlichen. Dies ist bereits im März dieses Jahres im Bundesanzeiger erfolgt.

 

Da mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass es mehr als eine Interessensbekundung und damit mehrere Bewerber für die Konzession geben wird, ist es erforderlich, ein entsprechendes Fachbüro mit der Beratung und Begleitung des Konzessionsausschreibungsverfahrens zu beauftragen. Da in solchen Verfahren oft mit Klageverfahren zu rechnen ist, sind die Ansprüche an die Rechtssicherheit sehr hoch zu bewerten. Von daher ist ein solches Verfahren transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen. 

Es wird daher vorgeschlagen, wie auch in den vorangegangenen Konzessionsverfahren, eine Ausschreibung für diese entsprechenden Beratungsleistungen vorzunehmen, wofür ein überplanmäßiger Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung erforderlich ist.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 wäre ein Betrag in Höhe von 50.000 € für das Sachkonto „Gerichts- und Gutachterkosten“ zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Deckungsmittel stehen aus Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein zusätzlicher Ansatz in Höhe von ebenfalls 50.000 € im Haushaltsplan-Entwurf 2025 eingeplant.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

30.000 €

80.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 30.000 €

80.000 €

 

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Anlage/n:

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