Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH gemäß § 12 Abs. 1 zu beauftragen, der Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder- Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH in einer Höhe von bis zu 250.000 € zuzustimmen. Die Kapitaleinlage ist unter der Voraussetzung zu leisten, dass diese zu gleichen Teilen je Gesellschafter erfolgt. Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung über Erhöhungen von Kapitaleinlagen zu beschließen.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, eine zusätzliche Kapitaleinlage in Höhe von bis zu 250.000 Euro in das Tochterunternehmen SIG Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH zu leisten. Die Kapitaleinlage erfolgt in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kapitaleinlage ist unter der Voraussetzung zu leisten, dass diese zu gleichen Teilen je Gesellschafter erfolgt.“
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat der/dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH die Weisung, über den vorgenannten Beschluss abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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