Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH gemäß § 12 Abs. 1 zu beauftragen, der Erhöhung der Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG um 25.000 € auf 50.000 € zu erhöhen und entsprechende Geschäftsanteile zu erwerben.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung über Erhöhungen von Beteiligungen zu beschließen.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG um 25.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen und entsprechende Geschäftsanteile zu erwerben.“
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat der/dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH die Weisung, über den vorgenannten Beschluss abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./. |
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