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Vorlage - 2024/0547-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2024/0547
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
734 Änderung Planzeichnung und Begründung rot markiert

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Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird, mit der Ausnahme, der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5), zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Änderungsbeschluss:

Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird insoweit zugestimmt, dass im WA3 und WA 4 die einschränkende Festsetzung „nur Einzel- und Doppelhäuser“ gestrichen wird und so die „offene Bauweise“ ohne Einschränkung zulässig ist. Die Planzeichnung und die Begründung werden entsprechend angepasst.

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetz­buches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der unter 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.

 

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Sachverhalt:

Der Ortsrat Ilten hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2024 mit der Beschlussvorlage Nr. 2024/0547 befasst.

 

Der Ortsrat ist der Empfehlung der Stellungnahme 005 aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) gefolgt und hat sich für eine entsprechende zweigeschossige Reihenhausbebauung im WA 3 und WA 4 ausgesprchen. Zudem sollte prüft werden, inwieweit die Grundflächenzahl für die Reihenhäuser angepasst werden muss.

 

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 mit der Beschlussvorlage Nr. 2024/0547 befasst und empfohlen im WA 3 und WA 4 die einschränkende Festsetzung der offenen Bauweise „nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig“ zu streichen. In der dann festgesetzten offenen Bauweise könnten somit zukünftig neben Einzel- und Doppelhäusern auch Hausgruppen bis zu einer Länge von 50 m errichtet werden. Damit sind auch eingeschossige Reihenhäuser im WA 3 und WA 4 zulässig.

 

Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Anregung wird gefolgt. Es wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen auch Reihenhäuser bzw. Hausgruppen zu errichten. Die Stadt hat den Zugriff auf die Grundstücke und stimmt als Betroffene der Änderung zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Planzeichnung und Begründung mit den Ändrungen in roter Schrift

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 734 Änderung Planzeichnung und Begründung rot markiert (2883 KB)    
Stammbaum:
2024/0547   Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2024/0547-1   Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage