Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c). b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c). c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt den Ankauf der Grundstücke Gemarkung Ilten, Flur 4, Flurstück 329/14, Gemarkung Sehnde, Flur 3, Flurstück 144/4 und Gemarkung Rethmar, Flur 6, Flurstück 221/11 sowie Gemarkung Rethmar, Flur 11, Flurstücke 7/48 und 70/10. Sachverhalt:Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (kurz BImA) ist an die Verwaltung herangetreten und hat für die Grundstücke Gemarkung Ilten, Flur 4, Flurstück 329/14, Gemarkung Sehnde, Flur 3, Flurstück 144/4 und Gemarkung Rethmar, Flur 6, Flurstück 221/11 sowie Gemarkung Rethmar, Flur 11, Flurstücke 7/48 und 70/10 ein Kaufangebot unterbreitet. Die Grundstücke werden für Bundesaufgaben nicht weiter benötigt und stehen zum Verkauf.
Mit dem Erwerb wird der Stadt Sehnde die Möglichkeit der Gestaltung der Straßenseitenräume eröffnet. Entsprechende Mittel zur Finanzierung des Ankaufs stehen aus einem anderen Ankauf im Investitionshaushalt des Produktes 51100 – Stadtentwicklung zur Verfügung.
Es handelt sich bei den angebotenen Flächen um (siehe auch Anlage):
Gemarkung Ilten Flur 4, Flurstück 329/14 mit einer Größe von 54 m² Es handelt sich um eine Teilfläche vor der Gastronomie in der Sehnder Straße 7.
Gemarkung Sehnde Flur 3, Flst. 144/4 mit einer Größe von 254 m² Es handelt sich im Wesentlichen um eine Grünanlage (ca. 195 m²) sowie Zuwegung zu den Grundstücken Wasseler Str. 3 und Iltener Str. 17.
Gemarkung Rethmar Flur 6, Flst. 221/11 mit einer Größe von 148 m² Es handelt sich um eine Teilfläche vor dem Gewerbegrundstück Hauptstr. Nr. 9.
Flur 11, Flst. 7/48 mit einer Größe von 359 m² Der im Eigentum der BImA verbleibende Rad- und Fußweganteil (ca. 61 m²) muss heraus gemessen werden. Der Kaufgegenstand hat daher eine Größe von ca. 298 m². Davon befindet sich eine Teilfläche von ca. 163 m² vor dem Gewerbegrundstücks Hauptstraße Nr. 7 sowie ca. 135 m² als Grünstreifen entlang der Hecke des anliegenden städtischen Grundstücks (ehem. BSA).
Flur 11, Flst. 70/10 mit einer Größe von ca. 127 m² Der Grünstreifenanteil entlang der Hecke des anliegenden städtischen Grundstücks muss heraus gemessen werden. Hierfür werden gesonderte Vermessungskosten anfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Lageplan Gemarkung Ilten, Flur 4, Flst. 329/14 - Lageplan Gemarkung Sehnde, Flur 3, Flst. 144/4 - Lageplan Gemarkung Rethmar, Flur 6, Flst. 221/11 und Flur 11, Flst. 7/48 und 70/10
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