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Vorlage - 2024/0580  

 
 
Betreff: Konzept zur Vergabe der Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Baugebiet Rethmar West
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teilungsplan MFH-Grundstücke_31-05-2023
Kriterien Konzeptvergabe MFH-Grundstücke

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den

Beschluss zu e) zu fassen.

d) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

e) Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Baugebiet Rethmar-West entsprechend des im Sachverhalt genannten Konzeptes durchzuführen.

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Sachverhalt:

Im Frühjahr 2025 sollen die Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Baugebiet Rethmar-West in die Vermarktung gebracht werden. Ein entsprechender Verkauf ist für den Herbst 2025 vorgesehen. Folgende Grundstücke stehen zum Verkauf:

 

  1. Gemarkung Rethmar, Flur 11, Flurstück 7/147 mit einer Größe von 4.244 m²
  2. Gemarkung Rethmar, Flur 11, Flurstück 7/150 mit einer Größe von 2.510 m²

 

Eine endgültige Vermessung oder ggfs. Teilung dieser Grundstücke steht teilweise noch aus.

Vor Vermarktungsstart ist das Vergabekonzept zu beschließen, mit dem festgelegt werden soll, nach welchen Kriterien die Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke erfolgen soll. Vergaberechtlich ist die Stadt Sehnde an keine Vorgaben gebunden und frei in ihrer Entscheidung zur Gestaltung des Verfahrens.

 

Als Zeitfenster für die Bewerbungsphase ist der Sommer 2025 vorgesehen. Eine entsprechende Vergabe soll dann im Herbst 2025 stattfinden, damit die Baumaßnahmen idealerweise im Frühjahr 2026 beginnen können.

 

Als Vergabeform ist sowohl eine Direktvergabe, ein Bieterverfahren als auch eine Konzeptvergabe möglich. Gemäß § 125 NKomVG dürfen von der Gemeinde nicht benötigte Grundstücke in der Regel nur zu ihrem Verkehrswert veräußert werden. Im öffentlichen Interesse darf von diesem Gebot abgewichen werden, dieses ist darzulegen und zu begründen.

Bei der Direktvergabe erfolgt die Veräußerung zum Marktpreis.

Im Rahmen einer Konzeptvergabe steht jedoch nicht ausschließlich die Preiserzielung im Vordergrund, sondern die von dem Veräußerer definierten und dem Erwerber zu erfüllenden Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Entwicklung des zu veräußernden Grundstücks. Mit der Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität werden wohnungs-, umwelt- oder stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die o.g. Grundstücke eine Konzeptvergabe als Bestgebotsverfahren durchzuführen, bei der neben den qualitativen Kriterien auch der Preis berücksichtigt wird. Die Vergabe dieser Grundstücke nach Konzeptqualität ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines nutzungsgemischten Quartiers mit hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und für die Umsetzung nachhaltiger, sozialer, ökologischer und ökonomischer Standards.

 

Folgende Rahmenbedingungen werden hierzu definiert:

 

  • Es soll ein zweistufiges Verfahren geben
  • Die erste Stufe bildet die Interessenbekundung der Bewerber*innen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Hierbei sollen die Bietenden ein Grobkonzept einreichen.
    • Nach dem ersten Interessenbekundungsverfahren sollen max. 5 Bewerber*innen in die zweite Stufe kommen, in der die Konzepte weiter auszuarbeiten sind.
    • Die erste Bewerbungsphase soll 5 Wochen umfassen.
    • Die zweite Bewerbungsphase soll weitere 5 Wochen umfassen.
    • Für die Ausarbeitung des Grobkonzeptes im Rahmen der Interessenbekundung erhalten die teilnehmenden keine Vergütung. Die 5 ausgewählten Bietenden erhalten eine Vergütung für die Ausarbeitung der detaillierteren Konzepte in der 2. Stufe in Höhe von € 5.000 je Bieter. Es handelt sich bei der Konzepterstellung um eine vergütungspflichtige Leistung.
  • Gemäß Ratsbeschluss (BV 2020/0726 sowie 2024/0494-7) werden die Grundstücke zu einem Preis vom € 250,-/m² verkauft; eine Reduzierung gem. Bebauungskonzept auf bis zu € 218,-/m² ist möglich (Beschluss vom 07.05.2020).
  • Folgende Oberkriterien werden für die erste Stufe definiert und fließen in die Gewichtung ein (siehe Anlage):
    • Nutzungskonzept 30%
    • Soziale Kriterien 20%
    • Architektur/Freiflächen 10%
    • Ökologie 20 %
    • Realisierbarkeit/Finanzierung 20%
  • Das Kriterium Preis soll erst in der zweiten Bewerbungsphase Gewichtung finden, da in dieser Stufe eine hinreichende Kalkulation möglich wird.
  • In der 2. Stufe werden die Oberkriterien in weitere Teilkriterien aufgegliedert.
  • Ein interdisziplinäres Bewerbungsteam aus Vertreter*innen der Verwaltung führt die Bewertung durch und legt die Gewichtung der einzelnen Teilkriterien fest.
  • In der Vermarktungsbekanntgabe werden Ober- und Teilkriterien mitgeteilt.
  • In der ersten Bewerbungsstufe sind Aussagen zu allen aufgeführten Oberkriterien zu treffen.
  • Bietergemeinschaften sollen zugelassen werden.
  • Für die einzelnen Teilkriterien soll es jeweils einen Punkt geben.
  • Bereits im Vermarktungszeitraum soll bekannt gegeben werden, dass in 2025/2026 die Grundstücke entsprechend der Ausschreibung verkauft werden und dass die Bauten spätestens bis zum 31.12.2028 fertiggestellt sein sollen (3 Jahre nach Beurkundung).
  • Der Kaufvertrag soll eine Bauverpflichtung sowie eine Rückabwicklungsklausel bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen enthalten. Ein Weiterverkauf des unbebauten Grundstücks ist unzulässig.
  • Die Grundstücke können einzeln an unterschiedliche Erwerber*innen verkauft werden, es ist aber auch zulässig, dass von den Erwerbenden beide Grundstücke erworben werden
  • Der aktuelle Bodenrichtwert (Stichtag: 1.1.2024) liegt für den Bereich Rethmar-West bei € 230,-/m².
  • Bei einer Veräußerung im Wege der Konzeptvergabe kann eine maximale Differenz gegenüber der Veräußerung im Wege der Direktvergabe von 56.048 € entstehen. Dieser Betrag enthält die Vergütung für die Konzepterstellung von fünf Bietenden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

- Liegenschaftskarte Mehrfamilienhausgrundstücke

- Kriterien Konzeptvergabe

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Teilungsplan MFH-Grundstücke_31-05-2023 (65 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kriterien Konzeptvergabe MFH-Grundstücke (203 KB)