Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen. b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen. c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen. d) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen. e) Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Baugebiet Rethmar-West entsprechend des im Sachverhalt genannten Konzeptes durchzuführen. Sachverhalt:Im Frühjahr 2025 sollen die Mehrfamilienhaus-Grundstücke im Baugebiet Rethmar-West in die Vermarktung gebracht werden. Ein entsprechender Verkauf ist für den Herbst 2025 vorgesehen. Folgende Grundstücke stehen zum Verkauf:
Eine endgültige Vermessung oder ggfs. Teilung dieser Grundstücke steht teilweise noch aus. Vor Vermarktungsstart ist das Vergabekonzept zu beschließen, mit dem festgelegt werden soll, nach welchen Kriterien die Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke erfolgen soll. Vergaberechtlich ist die Stadt Sehnde an keine Vorgaben gebunden und frei in ihrer Entscheidung zur Gestaltung des Verfahrens.
Als Zeitfenster für die Bewerbungsphase ist der Sommer 2025 vorgesehen. Eine entsprechende Vergabe soll dann im Herbst 2025 stattfinden, damit die Baumaßnahmen idealerweise im Frühjahr 2026 beginnen können.
Als Vergabeform ist sowohl eine Direktvergabe, ein Bieterverfahren als auch eine Konzeptvergabe möglich. Gemäß § 125 NKomVG dürfen von der Gemeinde nicht benötigte Grundstücke in der Regel nur zu ihrem Verkehrswert veräußert werden. Im öffentlichen Interesse darf von diesem Gebot abgewichen werden, dieses ist darzulegen und zu begründen. Bei der Direktvergabe erfolgt die Veräußerung zum Marktpreis. Im Rahmen einer Konzeptvergabe steht jedoch nicht ausschließlich die Preiserzielung im Vordergrund, sondern die von dem Veräußerer definierten und dem Erwerber zu erfüllenden Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Entwicklung des zu veräußernden Grundstücks. Mit der Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität werden wohnungs-, umwelt- oder stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt.
Die Verwaltung schlägt vor, für die o.g. Grundstücke eine Konzeptvergabe als Bestgebotsverfahren durchzuführen, bei der neben den qualitativen Kriterien auch der Preis berücksichtigt wird. Die Vergabe dieser Grundstücke nach Konzeptqualität ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung eines nutzungsgemischten Quartiers mit hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und für die Umsetzung nachhaltiger, sozialer, ökologischer und ökonomischer Standards.
Folgende Rahmenbedingungen werden hierzu definiert:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Liegenschaftskarte Mehrfamilienhausgrundstücke - Kriterien Konzeptvergabe
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