Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Ilten fasst folgenden Beschluss: Beschluss: Der Ortsrat Ilten beschließt im Bebauungsplangebiet Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ die Planstraße A in ………………………………………………………………. und die Planstraße B in ………………………………………………………………. sowie die Planstraße C in ……………………………………………………………….. zu benennen. . Sachverhalt:Für die Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ zu benennen.
Begründung: Für die Realisierung und Vermarktung des Bebauungsplangebietes Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ soll möglichst umgehend mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Um die Grundstücke einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet erforderlich. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ sind aus dem anliegenden Plan (städtebaulicher Entwurf) ersichtlich. Im städtebaulichen Entwurf ist eine mögliche Einteilung und Zuordnung der Straßen durch farbliche Striche eingezeichnet. Damit die vorhandenen Sportanlagen ihre Adresse beihalten können, sollte die Planstraße A südlich des Sporthallenparkplatzes beginnen.
Rechtliche Auswirkungen: Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung der Straßen und die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen. . Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplangebiet „Neue Grundschule Ilten“ mit den Planstraßen..
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