Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Herr Karsten Herbing wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2031 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wehmingen ernannt. Sachverhalt:Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wehmingen, Herrn Karsten Herbing, endet am 31. Mai 2025 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wehmingen hat am 10. Januar 2025 Herrn Karsten Herbing gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erneut für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung-FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Herbing erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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