Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Herr Heinrich Söchtig wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2031 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit des amtierenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Evern endet am 30. April 2025 durch Zeitablauf. Von daher ist zum 1. Mai 2025 ein neuer Ortsbrandmeister zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Evern hat am 14. Februar 2025 Herrn Heinrich Söchtig gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) zur Ernennung vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Söchtig erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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