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Vorlage - 2025/0606  

 
 
Betreff: Ernennung von Heinrich Söchtig zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
11.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
19.03.2025 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.04.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Herr Heinrich Söchtig wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2031 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern ernannt.

 

 

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Sachverhalt:

Die Amtszeit des amtierenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Evern endet am 30. April 2025 durch Zeitablauf. Von daher ist zum 1. Mai 2025 ein neuer Ortsbrandmeister zu ernennen.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Evern hat am 14. Februar 2025 Herrn Heinrich Söchtig gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) zur Ernennung vorgeschlagen.

Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.

Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Söchtig erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung keine Bedenken.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n: