Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde nimmt die von der Verwaltung im Sachverhalt dargestellten Überlegungen zur Sanierung vorhandener Feuerwehrhäuser und zum Neubau von Feuerwehrhäusern im Stadtgebiet Sehnde zur Kenntnis und beschließt:
1. Die im Strategiepapier der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde aus feuerwehrtaktischer Sicht vorgeschlagenen Aufgabenzuweisungen mit den daraus resultierenden Veränderungen in der zukünftigen Ausstattung mit (Lösch-)Fahrzeugen und deren Beladung werden umgesetzt und so in die Feuerwehrbedarfsplanung übernommen.
2. Die von der Verwaltung beschriebenen Maßnahmen zur Sanierung bestehender Feuerwehrhäuser werden wie dargestellt vorgenommen und sollen bis spätestens Ende 2026 umgesetzt werden.
3. Die von der Verwaltung beschriebenen Maßnahmen zum Neubau von Feuerwehrhäusern werden wie beschrieben vorgenommen und sind in der Finanzplanung der weiteren Haushaltsjahre so zu berücksichtigen, dass möglichst im Abstand von zwei Jahren die Realisierung einer Neubaumaßnahme erfolgt. Sachverhalt:Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung der Stadtfeuerwehr Sehnde - Priorisierung Maßnahmen FW-Häuser.
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 das von der Stadtfeuerwehr Sehnde erarbeitete Strategiepapier zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Strategiepapiers eine Anpassung des Feuerwehrbedarfsplans vo vorzunehmen. Diese Anpassung beinhaltet sowohl die von der Stadtfeuerwehr vorgeschlagene Anpassung des Fahrzeugkonzeptes unter Berücksichtigung der Aufgabenzuweisung für die im Stadtgebiet gebildeten Löschbezirke als auch eine Priorisierung der baulichen Maßnahmen an den von der Stadt Sehnde aktuell zu unterhaltenden Feuerwehrhäusern.
Im Stadtgebiet Sehnde existieren zurzeit dreizehn Ortsfeuerwehren, die über insgesamt vierzehn Standorte mit Feuerwehrhäusern verfügen. Hinsichtlich des teilweise erheblichen Bedarfs an Sanierungsaufwand stellt sich neben dieser Frage auch die Option einer Zusammenlegung von Ortsfeuerwehren unter Beibehaltung der Eigenständigkeit an einem gemeinsamen Standort.
Die in dem Strategiepapier aus feuerwehrtaktischer Sicht vorgeschlagenen Aufgaben-zuweisungen mit den daraus resultierenden Veränderungen in der zukünftigen Ausstattung mit (Lösch-)Fahrzeugen und deren Beladung stellen aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung einer zukunftsfähigen Stadtfeuerwehr dar, die damit die an sie gestellten Aufgaben erfüllen kann. Daher sollten diese Anforderungen so im Feuerwehrbedarfsplan umgesetzt werden.
Zu der Anforderung im Strategiepapier zur gemeinsamen Nutzung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses „unter der Voraussetzung einer neutralen geographischen Mitte“ wird verwaltungsseitig angemerkt, dass diese Bedingung kaum umzusetzen sein wird. Die Platzierung eines Feuerwehrhauses „zwischen zwei Ortschaften auf der grünen Wiese“ stellt zudem einen erheblichen Aufwand zur Erschließung eines Geländes dar. Kriterium für die Suche nach einem Standort zur gemeinsamen Nutzung sollten daher die Erreichbarkeit und insbesondere Flächenverfügbarkeit sein.
Daraus ergibt sich aus Sicht der Verwaltung nachstehende Priorisierung von baulichen Maßnahmen – getrennt nach Sanierung und Neubau:
Sanierung
OFW Höver lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes, Maßnahmen zur Sanierung der kompletten elektrischen Anlage des Gebäudes sind bereits beauftragt, zudem befinden sich nachstehende Maßnahmen bereits in der Planung bzw. Umsetzung. - Austausch der Hallentore und deren Erhöhung auf vier Meter, sofern bautechnisch umsetzbar - Austausch der Druckluftanlage - Anbringung eines Schallschutzes im Jgd.-Raum - Pflasterung eins Aufenthaltsbereiches im südwestlichen Teil des Geländes - Erweiterung der Fläche für Stellplätze nördlich der vorhandenen Stellplätze - Verlagerung der Fahrradabstellanlage auf eine Grünfläche nordöstlich des Gebäudes - Schaffung von zusätzlichen Flächen zur Lagerung von Material und technischem Gerät auf dem Grundstück - Entfernung der Schranke an der Alarmausfahrt, stattdessen Anbringung einer Beschilderung - Anbringung eines gut sichtbaren Schriftzugs „FEUERWEHR“ am Gebäude
OFW Müllingen/Wirringen lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes, Schaffung von zusätzlichen Flächen zur Lagerung von Material und technischem Gerät sowie eines Aufenthaltsbereiches auf dem Grundstück sind bereits in der Planung.
OFW Wassel lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes, Schaffung von zusätzlichen Flächen zur Lagerung von Material und technischem Gerät im Bereich des vorhandenen Standorts sind bereits in der Planung.
OFW Ilten lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes, Schaffung von zusätzlichen Flächen zur Lagerung von Material und technischem Gerät auf dem Grundstück.
OFW Haimar lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Rethmar lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes; eine weitere bauliche Entwicklung hängt von der politischen Entscheidung über eine örtliche Verlagerung der OFW Evern ab (s. Strategiepapier sowie unten zu OFW Evern).
OFW Klein/Lobke – Standort Gretenberg In dem in Gretenberg vorhandenen Feuerwehrhaus befindet sich zurzeit das Ersatz-Löschfahrzeug der Stadtfeuerwehr Sehnde. Dieses Fahrzeug soll nach Errichtung des Neubaus in Sehnde dorthin umgesetzt werden. Demzufolge wird dieses Gebäude dann entbehrlich und könnte für eine Nutzung durch die Stadtfeuerwehr Sehnde aufgegeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, entgegen der bisherigen Planungen zur Aufgabe dieses Standorts durch politischen Beschluss über die weitere Nutzung als Standort eines der Ortsfeuerwehr Klein Lobke in der Zukunft zugewiesenen Mannschaftstransportfahrzeugs zu entscheiden. Mit diesem Fahrzeug könnten die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Klein Lobke zugeordneten Löschgruppe Gretenberg im Einsatzfall unter Nutzung von Wege- und Sonderrecht zügig zum Feuerwehrhaus in Klein Lobke bzw. zum Einsatzort gelangen. Die Verwaltung schlägt vor, die vorstehend beschriebene Alternative (Beibehaltung des Standorts Gretenberg) weiterzuverfolgen.
Neubaumaßnahmen
OFW Sehnde Für die OFW Sehnde wurde bereits mit der Planung und Realisierung eines Neubaus begonnen (s. BV 2023/0294-1 bis 6).
Bis zur Realisierung des Neubaus erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes, soweit diese zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der OFW Sehnde erforderlich ist.
OFW Klein Lobke Diese Ortsfeuerwehr verfügt aktuell über keine Möglichkeit der Unterbringung von Einsatz-kleidung im Feuerwehrhaus. Aus diesem Grund ist ein Anbau auf dem vorhandenen Gelände zur Realisierung insbesondere eines Schwarz-Weiß-Bereiches und aller weiteren nach neuestem Standard erforderlichen Räume zu realisieren.
Bis zur Realisierung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Bilm Am vorhandenen Standort sind die für ein den aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht zu realisieren. Insoweit sind hier Planungen für einen Neubau vorzunehmen. Die Überlegungen zur Zusammenlegung mit der OFW Höver an einem „Neubau in neutraler geographischer Mitte“ lassen eine Platzierung unter diesen Bedingungen nur im Bereich der Verlängerung der „Bilmer Straße“ zu. Eine Verfügbarkeit dieser Flächen ist aktuell nicht gegeben. Angesichts der zurzeit in den Standort der OFW Höver vorgenommenen Investitionen könnte die Überlegung entstehen, dass von einer Zusammenlegung der beiden Ortsfeuer-wehren Abstand genommen werden sollte. Letztlich hängt die Weiterverfolgung des im Strategiepapier enthaltenen Vorschlags von einer Flächenverfügbarkeit ab. Die aktuell vorgenommene Ertüchtigung des Standorts der OFW Höver spricht aus Sicht der Verwaltung nicht gegen eine weitere Überlegung zur Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren an einem Standort. Hierzu sind jedoch neben der Suche nach einem Standort südlich der „Bilmer Straße“ aus Sicht der Verwaltung auch Überlegungen zur Verortung einer gemeinsamen Feuerwache in einem möglichen „Gewerbegebiet Höver Nord“ unmittelbar im Bereich des Kreisverkehrsplatzes am östlichen Ortsausgang von Höver, also nördlich der „Bilmer Straße“ unter Aufgabe beider zurzeit vorhandener Standorte in Betracht zu ziehen. Eine Verfügbarkeit dieser Flächen ist aktuell nicht gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, beide beschriebenen Möglichkeiten weiterzuverfolgen und die Entscheidung über einen Standort von der Flächenverfügbarkeit abhängig zu machen. Bis zur endgültigen Entscheidung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Dolgen Am vorhandenen Standort sind die für ein den aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht zu realisieren. Insoweit sind hier Planungen für einen Neubau vorzunehmen.
Bis zur endgültigen Entscheidung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Evern Hier sind im Strategiepapier bereits konkrete Vorschläge zur Zusammenlegung an einem Standort zusammen mit der Ortsfeuerwehr Rethmar enthalten. Aus Sicht der Verwaltung hängt die hier erforderliche bauliche Entwicklung u. a. von der weiteren Entwicklung des Grundschul-standorts Rethmar ab. Für den Fall einer Verlagerung der Grundschule würden am aktuellen Standort der OFW Rethmar Flächen frei werden, die für einen Anbau zur Aufnahme der OFW Evern unter Nutzung des erst vor ein paar Jahren erstellten Mensagebäudes (z. B. für die Jugendarbeit und den Feuerwehrmusikzug) genutzt werden könnten. Sollte sich die Möglichkeit einer Verortung eines komplett neuen Standorts für beide Ortsfeuer-wehren, wie im Strategiepapier vorgeschlagen, im Bereich „Ortsausgang Rethmar-Ost“ ergeben, so wären zu gegebener Zeit hierzu die politischen Beschlüsse herbeizuführen.
Bis zur endgültigen Entscheidung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Wassel Am vorhandenen Standort sind die für ein den aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht zu realisieren. Insoweit sind hier Planungen für einen Neubau vorzunehmen. Es gibt hierzu bereits sowohl seitens der Ortsfeuerwehr als auch der Stadtverwaltung Überlegungen zur Realisierung eines Neubaus in der Ortsmitte im Bereich des städtischen Geländes an der K148.
Bis zur endgültigen Entscheidung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Bolzum Am vorhandenen Standort sind die für ein den aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht zu realisieren. Insoweit sind hier Planungen für einen Neubau vorzunehmen. Die Realisierung eines Neubaus zusammen mit der OFW Wehmingen scheitert zurzeit an der Verfügbarkeit einer hierfür erforderlichen Fläche. Die Überlegungen zur Zusammenlegung an einem „Neubau in neutraler geographischer Mitte“ lassen sich aufgrund des Fehlens dieser „neutralen geographischen Mitte“ nicht weiterver-folgen. Die Stadt Sehnde hat im Bereich des Eckgrundstücks „An der Landstraße/von-Wemighe-Straße“ Flächen erworben und hat hier den Erwerb weiterer Flächen geplant, so dass ein Teil dieses Grundstücks als Potential zur Errichtung eines Feuerwehrhaus-Neubaus für zwei Ortsfeuerwehren zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt vor, die beschriebene Möglichkeit eines Neubaus auf städtischer Fläche weiterzuverfolgen. Bis zur endgültigen Entscheidung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
OFW Wehmingen Am vorhandenen Standort sind die für ein den aktuellen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht zu realisieren. Insoweit sind hier Planungen für einen Neubau vorzunehmen. Die Realisierung eines Neubaus zusammen mit der OFW Bolzum scheitert zurzeit an der Verfügbarkeit einer hierfür erforderlichen Fläche. Die Überlegungen zur Zusammenlegung an einem „Neubau in neutraler geographischer Mitte“ lassen sich aufgrund des Fehlens dieser „neutralen geographischen Mitte“ nicht weiterverfolgen. Die Stadt Sehnde hat im Bereich des Eckgrundstücks „An der Landstraße/von-Wemighe-Straße“ Flächen erworben und hat hier den Erwerb weiterer Flächen geplant, so dass ein Teil dieses Grundstücks als Potential zur Errichtung eines Feuerwehrhaus-Neubaus für zwei Ortsfeuerwehren zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt vor, die beschriebene Möglichkeit eines Neubaus auf städtischer Fläche weiterzuverfolgen. Bis zur endgültigen Entscheidung erfolgt die lfd. Instandhaltung des vorhandenen Gebäudes.
Die vorstehende Reihenfolge stellt die Priorisierung der Verwaltung zur Weiterverfolgung von Maßnahmen zur Sanierung vorhandener sowie die Überlegungen zur Planung neuer Feuerwehrhäuser dar. Dabei werden unter Berücksichtigung personeller sowie finanzieller Kapazitäten beide Aufgabenbereiche betrachtet. Bei den unter dem Punkt Sanierung beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um einen insoweit „überschaubaren“ Aufwand. Daher sollen diese Maßnahmen vorzugsweise angegangen werden, weil sie im Ergebnis zeitnah zu einer Verbesserung der Situation vor Ort führen.
Die Reihenfolge der beschriebenen Neubaumaßnahmen kann und sollte bei sich ergebender Flächenverfügbarkeit bzw. Umsetzbarkeit angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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