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Vorlage - 2024/0512-1-1  

 
 
Betreff: Zukunft des Sportheimes in Höver
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2024/0512-1
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
20.03.2025 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zurückgestellt   
12.06.2025 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag, welche vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen der Stadt und dem TSV Höver vereinbart werden sollen, ist in der politischen Beratung zu entwickeln.

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Sachverhalt:

Die Ausgangssituation ist in der Ursprungsvorlage 2024/0512 dargestellt. Seit deren Erstellung hat der Ortsrat Höver in seiner Sitzung vom 23.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Ein Beschlussvorschlag, ob und in welcher Form ein Sportheim in Höver weiter vorzuhalten ist, soll in der politischen Beratung entwickelt werden.

Der Ortsrat Höver empfiehlt die Übertragung des Sportheims an den TSV mit der Maßgabe des Abrisses und Bereitstellung von mobilen Räumlichkeiten (ca. 5 oder 6) mit entsprechender Förderung von der Stadt Sehnde.

 

Am 21.02.2025 hat eine Mitgliederversammlung des TSV Höver dem neu gebildeten Vorstand das Mandat erteilt, mit der Stadt bezüglich einer Übernahme der Erstellung eines Neubaus in Containerbauweise zu verhandeln. Das Ergebnis bedarf jedoch einer erneuten Zustimmung einer Mitgliederversammlung.

 

Im Haushalt 2025 sind 200.000 € für den Abriss des jetzigen Gebäudes eingestellt. In den Ratsfraktionen besteht grundsätzlich Bereitschaft, diesen Betrag als „Anschubfinanzierung“ für eine dauerhafte Modulbaulösung (einschl. Abrissarbeiten durch den Verein) zu nehmen, wenn die freiwillige Aufgabe zur Vorhaltung eines Sportheimes in Höver damit abgelöst wird. Auf dieser Basis wurden weitere Gespräche mit dem neuen Vorsitzenden des TSV Höver geführt.

 

A. Der TSV Höver kann sich folgende Lösung vorstellen:

 Erbbaurecht:

  1. Der TSV Höver erhält ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 60 Jahren, das sowohl das Gelände, den Ersatzbau des Sportheimes, sowie die bestehenden Nebengebäude umfasst.
  2. Das Erbbaurecht kann seitens der Stadt gekündigt werden, wenn eine Neuplanung für das Sportplatzgelände an anderer Stelle erfolgt.
    Die Kosten für den Umzug sind von der Stadt in vollem Umfang zu übernehmen.
  3. Der TSV Höver kann das Erbbaurecht kündigen, wenn der Verein die Kosten für den Unterhalt nicht mehr aufbringen kann.
  4. Die Kündigung wird mit einer Frist von 12 Monaten wirksam.

 

 

 

B. Der TSV Höver ist bereit folgende Arbeiten zu übernehmen:

  1. Erstellung eines Bauantrages mit dem Ziel einer langfristigen Baugenehmigung
  2. Beauftragung der erforderlichen Vermessungsarbeiten
  3. Planung und Durchführung des Abrisses, incl. Entsorgung des anfallenden Bauschutts, Verfüllung der Baugrube und fachgerechte Herstellung des Geländes für die Aufstellung der Modulelemente
  4. Ankauf der Modulelemente (Stellfläche 20,70 m x 6,06 m)
  5. Aufstellung der Modulelemente auf Höhe des Erdgeschosses des jetzt noch vorhandenen Vereinsheimes
  6. Beauftragung der erforderlichen Anschlussarbeiten für Strom und Wasser
  7. Erstellung einer Fotovoltaikanlage (Heizung und Warmwasser) auf dem neuen Gebäude
  8. Beantragung von Fördergeldern bei RSB/LSB und ggf. Leader

 

Die Gesamtkosten werden durch den Verein auf 350.000 € geschätzt.

 

C. Im Gegenzug soll die Stadt folgende Leistungen erbringen:

  1. Zahlung eines Baukostenzuschusses von 200.000 € für die vom Verein zu erbringenden Abriss- und Bauleistungen
  2. Übernahme der Finanzierungslücke von bis zu 150.000 €. Zur Refinanzierung wird der Verein die eingeworbenen Fördermittel einsetzen.
  3. Ausbau und Entsorgung der Ölheizung incl. Tanks
  4. Übernahme der Kosten für die Erstellung einer erforderlichen Abwasserdruckrohrleitung nach Ablauf der Einleitungsgenehmigung für die Dreikammerklärgrube (01/2031), Kosten ca. 30.000 €.
  5. Sicherstellung der Versorgung des Sportplatzes mit Flutlicht und Platzbewässerung (Erstellung neuer Anschlüsse nach Abkopplung des Hauses)

 

Des Weiteren soll der Verein von möglichen Hallengebühren für 12 Jahre ab Fertigstellung des Ersatzbaus freigestellt werden.

Die anteiligen Stromkosten für den Betrieb der Flutlichtanlage sowie die Kosten für die Platzbewässerung sollen zu 75 % bei der Stadt verbleiben.

 

Seitens der Verwaltung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei dem ganzen Konstrukt um eine freiwillige Leistung handelt, die aufgrund der aktuellen Haushaltssituation auf dem Prüfstand steht.

Die Verwaltung hat daher bislang den Ausbau der Heizung veranlasst, die Kosten jedoch als Teilabrisskosten aus den dafür vorgesehenen 200.000 € gezahlt. Dies würde auch für die Sicherstellung der Strom- und Wasseranschlüsse gelten. Hier sind die Kosten noch nicht bekannt, da noch Abstimmungen mit den Versorgern laufen. Sie werden jedoch mit 30.000 € kalkuliert.

 

Eine Übernahme der bislang ungedeckten Kosten (C.2) von 150.000 € kann nicht durch die Kommune erfolgen. Dies sollte Gegenstand eines Kredites sein, den der Verein aufnimmt und wie vorgeschlagen abtragen kann.

C.5 entspricht im Augenblick der Verfahrensweise auch mit anderen Vereinen. Diese Leistungen stehen als freiwillige Leistungen allerdings ebenfalls auf dem Prüfstand.

 

Sollte es eine Einigkeit bezüglich des Vertrages geben, wäre aufgrund der zu stellenden Anträge und einzuhaltenden Fristen eine Realisierung frühestens in einem Jahr möglich.

 

Um den Spielbetrieb bis zur Realisierung sicherzustellen, wurde dem TSV Höver das Gelände des SSV Sehnde-Süd in Müllingen angeboten. Dieses Gelände fällt in Kürze an die Stadt zurück, da der Verein seine Auflösung beschlossen hat. Bislang hat der TSV Höver dieses Angebot nicht angenommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

200.000 €

Hängt von Vertrag ab

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2024/0512   Zukunft des Sportheimes in Höver   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2024/0512-1   Zukunft des Sportheimes in Höver   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2024/0512-1-1   Zukunft des Sportheimes in Höver   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2024/0512-1-2   Zukunft des Sportheimes in Höver   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage