Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die Änderung der "Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde" rückwirkend zum 01.01.2025.
Sachverhalt:Zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde besteht der Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII. Die letzten Änderungen dieser Vereinbarung haben zur Folge, dass die Tagespflege-Satzung der Stadt Sehnde („Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde") entsprechend an die vertragliche Vereinbarung angepasst werden muss.
Hiervon betroffen sind die Regelungen zu den Entgelten der Tagespflegepersonen. Das Entgelt, das die Stadt Sehnde für die Kindertagesbetreuung an die Tagespflegepersonen auszahlt, beinhaltet sowohl ausgewiesene Anteile für die pädagogische Förderleistung als auch für materielle Aufwendungen. Gemäß der Vereinbarung mit der Region Hannover erstattet die Stadt Sehnde der Kindertagespflegeperson angemessene Kosten für die materiellen Aufwendungen in pauschalierter Form, die sogenannte Sachkostenpauschale. Inhaltlich angemessen sind Kosten des Sachaufwands, wenn sie gemessen an den örtlichen Verhältnissen üblicherweise für einen in der Kindertagespflege typischen Standard anfallen und auch in der Höhe marktüblich sind. Weiterhin ist die Stadt Sehnde für eine Überprüfung der Angemessenheit der Sachkostenpauschale regelmäßig gem. der Vereinbarung verpflichtet. Erstattungsfähige Sachkosten sind Kosten derjenigen Sachmittel, die zur Erfüllung des Förderauftrags nach § 22 SGB VIII geeignet und erforderlich sind. Die Betriebsausgabenpauschale soll demnach bei der Festlegung als ein Anhaltspunkt dienen. Die Betriebskostenpauschale wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2023 von 300,00 Euro je Vollzeitplatz (8 Std. tgl. /mtl. 40 Std.) auf 400,00 Euro erhöht. Bei der Ermittlung von angemessenen Sachkostenpauschalen wird eine Differenzierung nach Qualifizierung der Kindertagespflegeperson in Anlehnung an die vierstufige Landesförderung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1-4 NKitaG empfohlen.
Grundsätzlich sind Sachkosten in Form von Pauschalen nicht zu beanstanden, eine Berechnung muss jedoch dargelegt werden können bzw. gerichtlich überprüfbar sein. Weiterhin muss die zugrundeliegende Sachkostenpauschale angemessen in Bezug auf den Förderauftrag und üblichen Standards sein und die örtlichen Gegebenheiten (Miet- und Nebenkostenspiegel) berücksichtigen.
Darüber hinaus ist in der Regionsvereinbarung festgelegt, dass die pädagogische Förderleistung alle 2 Jahre jeweils zum 01.08. des maßgeblichen Jahres unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes vom Februar d.J. (Preisindizes) des statistischen Bundesamtes anzupassen ist. Die nächste Anpassung muss demnach zum 01.08.2025 erfolgen.
Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Satzungsänderungen. In dem dieser Beschlussvorlage angefügten Satzungsentwurf sind alle Änderungen entsprechend markiert oder gestrichen.
§ 9 wird wie folgt geändert:
§ 9 Satz 2 b.) Die pädagogische Förderleistung wird alle zwei Jahre jeweils zum 01.08. des maßgeblichen Jahres unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes vom Februar d.J. (Preisindizes des Statistischen Bundesamtes) angepasst, ohne dass es eines Beschlusses durch die Gremien der Stadt Sehnde bedarf. Dies erfolgt gem. des Vertrages zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22,23,24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII. ab 01.01.2025 (s. Punkt 9.1).
§ 9 3. Jede Kindertagespflegeperson hat zunächst Anspruch auf ein Grundentgelt entsprechend ihrer Qualifikation in Höhe der als Anlagen beigefügten Entgelttabellen. a) Zusätzlich wird für das laufende Kita-Jahr ein erhöhtes Entgelt gezahlt, wenn für das jeweils abgelaufene Kita-Jahr die Teilnahme an den unter § 8 Punkt 4 genannten verpflichtenden Fortbildungs- und Fachberatungsstunden nachgewiesen wurde. Daneben ist eine Differenzierung beim Betreuungsort (in der eigenen Wohnung bzw. in externen Räumen) durch unterschiedliche Bezahlstufen dargestellt.
Entsprechend wurden die Anlagen (Entgelttabellen) zur Satzung überarbeitet und angepasst.
Eine weitere Satzungsänderung beinhaltet die Regelung zur Teilnahme an Fortbildungstagen. Bisher hat die Stadt Sehnde ein- bis zweimal im Jahr ganztägige Studientage für die Kindertagespflegepersonen in Sehnde organisiert. Die Teilnahme hieran war freiwillig und wurde auf die zu leistenden Fortbildungsstunden angerechnet. Bei Nachweis der Teilnahme wurde das laufende Entgelt für diesen Tag weitergezahlt, obwohl keine Kindertagespflege-Betreuung geleistet wird. Zukünftig soll dies in Anlehnung an den Kindertagesstättenbereich und zur weiteren Anerkennung der Gleichwertigkeit von Tagespflege und institutioneller Kinderbetreuung auf drei Tage erweitert werden und nicht mehr ausschließlich auf die von der Stadt Sehnde organisierten Fortbildungstage beschränkt sein. Folgende Änderung wird daher vorgeschlagen:
§ 8 6. Die Stadt Sehnde fördert je Kita-Jahr (01.08. eines Jahres bis 31.07. des Folgejahres) 03 Fortbildungsstage mit je 08 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.). Bei Nachweis der Teilnahme wird das laufende Entgelt für diesen Tag weitergezahlt, obwohl keine Kindertagespflege-Betreuung geleistet wird.
Die weiteren Satzungsänderungen sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage markiert und basieren auf den oben dargelegten grundlegenden Veränderungen oder sind redaktioneller Art.
Die durch die Satzungsänderung entstehenden Mehraufwendungen durch die Erhöhung der Sachkostenpauschale sowie der weiteren Anpassung des Entgeltes an den Verbraucherpreisindex wurden bereits bei der Haushaltsplanung für 2025 berücksichtigt, sodass die hierfür notwendigen Mittel bereits zur Verfügung stehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde mit Änderungen
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