Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Änderung der "Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde" rückwirkend zum 01.01.2025 in der vorliegenden Fassung. Sachverhalt:Der Fachausschuss hat den inhaltlichen Änderungen der Satzung zugestimmt. Folgende zwei redaktionelle Änderungen wurden ergänzt.
Einheitliche Schreibweisebei allen Punkten, in denen einstellige Zahlen genannt werden in der Form „0Zahl“. Zum Beispiel:
§ 3 Nr. 3. Gefördert wird im Sinne des § 24 SGB VIII ein täglicher Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsbedarf im Umfang von maximal 10 Stunden an maximal 05 Werktagen in der Woche.
Ebenso § 4 Nr. 3. § 8 Nr. 4. § 9 Nr. 2. § 9 Nr. 2. Absatz d) und Absatz e) § 10 Nr. 3 Absatz a
Die zweite Änderung erfolgt in der Tabelle in der „Anlage 3 Entgelttabelle ab dem 01.01.2025 – Betreuung in angemieteten Räumen“. Hier wird ein Tausch der zweiten Spalte „Grundentgelt ErzieherIn“ und der dritten Spalte „Anteil Sachkosten“ vorgenommen.
Die mit der Satzungsänderung einhergehenden finanziellen Auswirkungen sind bereits im Haushalt 2025 eingeplant, sodass die entsprechenden Mittel hierfür im laufenden Haushalt vorhanden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde mit Änderungen Stand 26.03.2025
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