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Vorlage - 2025/0629  

 
 
Betreff: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG);
hier: Beauftragung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
14.05.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH   

    erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der  

    Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Änderung des Gesellschaftsvertrags

    der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG) zuzustimmen und d.

    Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der SIG zu

    entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SIG  

    zuzustimmen. Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der

    Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH

    von d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke

    Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.

 

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Sachverhalt:

Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) legt fest, dass von d. jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehört auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (SIG) und damit auch die Änderung des Gesellschaftsvertrages.

 

Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SIG für Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der SIG auch einer Weisung des Rates bedarf.

 

 

 

Der Aufsichtsrat der SIG hat in seiner Sitzung vom 27.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtsrat der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den § 6 (3) des Gesellschaftsvertrags wie folgt zu ändern.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung hat jährlich in der Regel am Sitz der Gesellschaft stattzufinden. Darüber hinaus sind außerordentliche Versammlungen einzuberufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder von einem Gesellschafter verlangt wird.

 

Die aktuelle Fassung lautet: Die ordentliche Gesellschafterversammlung hat spätestens bis zum 30.06. jeden Jahres in der Regel am Sitz der Gesellschaft stattzufinden. Darüber hinaus sind außerordentliche Versammlungen einzuberufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder von einem Gesellschafter verlangt wird.

 

Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen und d. Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der SIG zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SIG anzuweisen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

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