Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die Umwandlung einer Krippengruppe der Kindertagesstätte Höver in eine altersübergreifende Gruppe zum 01.08.2025. Sachverhalt:Wie bereits im Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend am 24.03.2025 berichtet, stellt sich die Versorgungssituation in Höver zweigeteilt dar. So sind die vorhandenen Kindergartenplätze nicht ausreichend, um den Bedarf zum kommenden Kitajahr 2025/2026 zu decken. Die Folge ist, dass ca. 20 Familien, die in Höver oder Bilm und damit im Schulbezirk der Grundschule Höver wohnen, auf einen anderen Betreuungsplatz in einem anderen Ortsteil wie zum Beispiel Ilten ausweichen müssen. Zum Teil besuchen dann auch Geschwisterkinder verschiedene Einrichtungen in unterschiedlichen Ortsteilen. Die Versorgungsquote für den Bereich Höver/Bilm mit der Kindertagesstätte Höver mit derzeit 65 Kindergartenplätzen, liegt nach aktuellsten Zahlen bei 59%. Auch im kommenden Jahr wird dieser Wert nicht verbessert und liegt ebenfalls nach heutigem Stand bei 59%.
Hingegen stellt sich die Versorgung mit Krippenplätzen gegenteilig dar. In der Kita Höver stehen 25 Krippenplätze zur Verfügung. Zum Kommenden Kitajahr 2025/2026 sind hiervon lediglich 13 Plätze belegt. Die Krippengruppe teilen sich auf in eine Gruppe mit 15 und in eine mit 10 Plätzen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.08.2025, die Krippengruppe mit 15 Plätzen in einer altersübergreifenden Gruppe umzuwandeln. In einer altersübergreifenden Gruppe werden Kinder im Alter zwischen zwei Jahren bis zum Schuleintritt gemeinsam betreut. Hierbei wird der Betreuungsschlüssel dahingehend angepasst, dass die Kinder unter drei Jahren rechnerisch jeweils zwei Plätze in Anspruch nehmen. Je nach Anzahl der Kinder unter drei Jahren können bis zu maximal 25 Kinder aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass in Bezug auf das Außengelände die gesetzlich vorgegebenen 12 qm pro Kind nicht mehr dargestellt werden könnten. Bei einer Maximalbelegung der umgewandelten Gruppe mit 25 Kindergartenkindern stehen 10,88 qm pro Kind zur Verfügung. Hierfür würde ein entsprechendes Konzept erstellt werden, das einerseits beschreibt, warum eine Vergrößerung des Außengeländes nicht realisiert werden kann und wie die fehlende Fläche kompensiert werden soll (Nutzung von Spielplätzen, Spaziergänge etc.).
Baulich sind keine Umbauarbeiten notwendig. Im Sanitärbereich ist lediglich der Einbau von Trennwänden und Türen für die zwei Kindertoiletten erforderlich. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von ca. 6.000,00 € können im laufenden Haushalt außerplanmäßig/überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus muss für die Umwandlung eine Bauumnutzungsänderung bei der Bauaufsicht der Region Hannover beantrag werden. Ob hier die Zeitschiene bis zum 01.08.2025 eingehalten werden kann, kann aktuell nicht beurteilt werden. Da die Räume ursprünglich vor 2012 als Kindergartengruppe gebaut und genutzt wurden und somit ein Bezug zur geplanten Nutzung hergestellt werden kann, ist gegebenenfalls eine Genehmigung bis zum Sommer realistisch.
Die Umwandlung der Krippenplätze in Kindergartenplätze bedeutet zudem die Rückzahlung von erhaltenen Fördergeldern für die Neuschaffung der Krippenplätze, die die Stadt Sehnde in 2012 vom Land Niedersachsen und der Region Hannover erhalten hat. Die Zweckbindungsfrist beträgt hier 25 Jahren, von denen folglich bisher 13 Jahren abgegolten sind. Es ist daher damit zu rechnen, dass ein Betrag von in Summe ca. 65.000,00 Euro an die Region Hannover und das Land Niedersachsen zurückgezahlt werden muss. Insgesamt hat die Stadt Sehnde eine Förderung in Höhe von 97.500,00 € vom Land und in Höhe von 37.402,50 Euro von der Region Hannover erhalten, in Summe 134.902,50 Euro. Gegebenenfalls ist eine Verrechnung der zukünftigen Plätze für unter dreijährige Kinder möglich, so dass sich der Rückzahlungsbetrag verringern könnte. Wann diese Rückzahlung zu leisten ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Sollte dies noch im laufenden Haushalt 2025 der Fall sein, ist zu prüfen, ob diese Mittel über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können. Erfolgt die Rückzahlungsaufforderung zu einem späteren Zeitpunkt, sind die benötigten Mittel im kommenden Haushalt zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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