Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die Änderung der "Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung) zum 01.08.2025. Sachverhalt:Satzungsgemäß bieten die städtischen Kindertagesstätten während der dreiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien sowie an dem Tag vor Himmelfahrt (Betriebsausflug der Stadt Sehnde), der obligatorisch ein Schließtag ist, eine Notbetreuung an. Die Feriennotbetreuung während der Schließzeit ist kostenpflichtig (vgl. Satzung über die Erhebung von Gebühren), hierfür wird eine gesonderte Gebühr erhoben. Die Notbetreuung kann sowohl von Kindergartenkindern als auch von Hortkindern in Anspruch genommen werden. Für Krippenkinder wird aus pädagogischen Gründen keine Notbetreuung angeboten.
Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen einen eher geringen Bedarf dieser Feriennotbetreuung. So waren seit 2014 im Durchschnitt 20 Kinder je Betreuungswoche angemeldet. In den letzten 3 Jahren seit 2022 waren es sogar nur noch 10 Kinder im Durchschnitt je Betreuungswoche. Wirklich betreut wurden im Durchschnitt dann von 2022 bis 2024 je Woche lediglich 13 Kinder – in dem Jahren 2022 bis 2024 waren es 8 Kinder. Für den Notdienst am Tag vor Himmelfahrt (Betriebsausflug Stadt Sehnde) liegt die durchschnittliche Anmeldezahl in den Jahren seit 2014 bei rund 14 Kindern – betreut wurden im Durchschnitt 6 Kinder. Dies zeigt sehr deutlich, dass nur ein sehr geringer Teil der Familien auf dieses Angebot zurückgreift. Eine detaillierte Übersicht der Jahre 2014 bis 2022 ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Bisher müssen die Eltern bis zum 31.1. eines Jahres die Notbetreuung verbindlich schriftlich anmelden. Die Termine werden daher frühzeitig Mitte eines Jahres für das jeweils kommende Kitajahr bekannt gegeben. Ab März werden dann die Gebührenbescheide ausgestellt. In dem Zeitraum der Ausgabe der Gebührenbescheide bis zum tatsächlichen Beginn des Notdienstes melden viele Eltern ihre Kinder wieder ab.
Da die Zahlen derart gering ausfallen, wird vorgeschlagen, die Benutzungssatzung dahingehend zu ändern, dass eine Notbetreuung nur dann stattfindet, wenn mind. 20 Kinder angemeldet sind. Um den Eltern bei dieser Regelung ausreichend Planungszeit zu geben, wird die Anmeldefrist auf den 1.12. eines Jahres vorverlegt, gleichzeitig wird festgelegt, dass alle Eltern, die bis dahin ihr/e Kind/er angemeldet haben, bis zum 10.12. eines Jahres eine verbindliche Rückmeldung bekommen, ob die Betreuung stattfindet oder nicht. Somit soll der Verwaltungsaufwand bei einer derart geringen Auslastungszahl möglichst gering gehalten werden. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, mind. vier Fachkräfte je Betreuungswoche vorhalten zu müssen, die dann wiederum ihren Jahresurlaub im laufenden Kitajahr nehmen müssen, was die Vertretungssituation zusätzlich belastet.
Alle weiteren Änderungen der Satzung sind redaktioneller Art bzw. dienen der Verdeutlichung gewisser Sachverhalte. Weitere inhaltlichen Änderungen erfolgen nicht.
Die Änderungen sind in dem angefügten Satzungsentwurf hinterlegt bzw. gestrichen.
Die Satzung tritt zum 01.08.2025 in Kraft, sodass die Neuregelung zur Notbetreuung während der Schließtage in 2026 erstmalig angewandt werden würde. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Geänderte Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung) Anlage 2: Dokumentation Feriennotbetreuung der Kitas 2014 – 2021
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