Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ soll die Siedlungs-entwicklung im Nordwesten des Stadtgebietes von Sehnde, Ortsteil Höver, weitergeführt werden. Anlass für die Planung ist die weiterhin anhaltend hohe Nachfrage an Baugrundstücken im Ortsteil Höver. Durch die vorliegende Bauleitplanung soll dieser Nachfrage entsprochen werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen bereits als Wohnbauflächen (W) und Grünflächen dargestellt. Aufgrund der südlich des Geltungsbereiches gelegenen Mergelgrube (Darstellung Abgrabungsfläche) sind die Wohnbauflächen überlagert mit der Darstellung „Umgrenzung Schutz gegen Umwelteinwirkungen“. Die Flächen am Südrand des Geltungsbereiches sind als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ kann gemäß den Zielen der Planung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 soll ein neues Wohngebiet in zwei Bauabschnitten entwickelt werden. Im Rahmen der Planung könnten ca. 45 Bauplätze für eine Einzel- oder Doppelhausbebauung und ca. 4 Mehrfamilienhäuser, mit ca. 24 Wohneinheiten, an der K 140 entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ wird das bauliche Nutzungsangebot im Geltungsbereich bedarfsorientiert entwickelt. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt. Finanzierung: Die Stadt hat mit einem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ überlagert mit folgenden Darstellungen:
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