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Vorlage - 2025/0642  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
26.05.2025 
Sitzung des Ortsrates Sehnde zur Kenntnis genommen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.06.2025 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
331-2 Abwägung 3-1
331-2 Abwägung 3-2 4-2 4a
331-2 Plan
331-2 Begründung
331-2 25. Berichtigung FNP

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3  Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Begründung:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 25.10.2024. Aus der Öffentlichkeit sind Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt ist, ist auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet worden.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.02.2025 bis einschließlich 19.03.2025.

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nur einige Hinweise in Bezug auf Altlasten, Altbergbau, Baugrund und Erdfallgefährdung von der Region Hannover und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie zu Immissionen von der Deutschen Bahn und zu Telekommunikationslinien von der Deutschen Telekom eingegangen. Die Hinweise wurden teilweise in die Begründung bzw. der Planzeichnung aufgenommen wurden.

 

Aufgrund einer nachträglichen Änderung an den Planinhalten und Festsetzungen die den Erhalt der Baumstandorte betreffen, erfolgte im Zeitraum vom 14.04.2025 bis einschließlich 28.04.2025 gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung. Aus der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Als Träger öffentlicher Belange wurde nur die Region Hannover erneut beteiligt. Anregungen und Hinweise wurden nicht vorgebracht.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ werden die Voraussetzungen für den Bau eines Fahrradparkhauses mit ergänzenden Nutzungen am Bahnhof Sehnde geschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Abwägung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Stand: 21.11.2024

Anlage 2: Abwägung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 u. 4a Abs. 3 BauGB Stand: 12.05.2025

Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung Plan

Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung Begründung

Anlage 5: 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Vor dem Bahnhof“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 331-2 Abwägung 3-1 (2355 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 331-2 Abwägung 3-2 4-2 4a (1778 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 331-2 Plan (3165 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 331-2 Begründung (3826 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 331-2 25. Berichtigung FNP (905 KB)