Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
2. Satzungsbeschluss:
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 25.10.2024. Aus der Öffentlichkeit sind Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt ist, ist auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet worden.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.02.2025 bis einschließlich 19.03.2025. Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nur einige Hinweise in Bezug auf Altlasten, Altbergbau, Baugrund und Erdfallgefährdung von der Region Hannover und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie zu Immissionen von der Deutschen Bahn und zu Telekommunikationslinien von der Deutschen Telekom eingegangen. Die Hinweise wurden teilweise in die Begründung bzw. der Planzeichnung aufgenommen wurden.
Aufgrund einer nachträglichen Änderung an den Planinhalten und Festsetzungen die den Erhalt der Baumstandorte betreffen, erfolgte im Zeitraum vom 14.04.2025 bis einschließlich 28.04.2025 gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung. Aus der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Als Träger öffentlicher Belange wurde nur die Region Hannover erneut beteiligt. Anregungen und Hinweise wurden nicht vorgebracht.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ werden die Voraussetzungen für den Bau eines Fahrradparkhauses mit ergänzenden Nutzungen am Bahnhof Sehnde geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Abwägung gem. § 3 Abs. 1 BauGB – Stand: 21.11.2024 Anlage 2: Abwägung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 u. 4a Abs. 3 BauGB – Stand: 12.05.2025 Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung – Plan Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung – Begründung Anlage 5: 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Vor dem Bahnhof“
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