Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die „Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde“ in der vorliegenden Fassung inklusive der Einführung einer Gebührenstaffel und der Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01.08.2025. Sachverhalt:Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend hat in seiner Sitzung am 28.4.25 die Verwaltung aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Definition des Einkommens für die Eingruppierung in die Gebührenstaffel zu überprüfen und falls erforderlich zu ändern (vgl. §4 Absatz 5. und Gebührentabelle in der Anlage zur Satzung).
Demnach heißt es nun in §4 Absatz 5. und in Anlage 1 Kostenbeitragstabelle zur Satzung in Spalte 2 Zeile 2 „Einkommen gemäß §2 Abs. 5 EStG“. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Geänderte Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde – Stand 14.5.25
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