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Vorlage - 2025/0652  

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hauptsatzung ab 01.07.2025

Beschlussvorschlag:

Die der Beschlussvorlage Nr. 2025/0652 als Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Region Hannover hat in Abstimmung mit den teilnehmenden regionsangehörigen Kommunen das frühere gemeinsame Amtsblatt der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover eingestellt und ab Mai 2023 ein elektronisches „Amtsblatt für die Region Hannover“ (ElenA) herausgegeben. Die Landeshauptstadt musste aus rechtlichen Gründen aus dem vorherigen sog. „Amtsblattverbund“ ausscheiden, da der seinerzeitige § 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zwar eine Zusammenarbeitsmöglichkeit von Landkreisen und kreisfreien Städten im Bereich der gedruckten Verkündungsblätter vorsah, der Landesgesetzgeber diese Möglichkeit für elektronische Verkündungsblätter 2021 jedoch noch nicht vorsah. Insoweit war die LHH gezwungen übergangsweise ein eigenes ElenA herauszugeben, was zu einem einseitig erhöhten Verwaltungsaufwand führte.

 

Die Region Hannover und die Landeshauptstadt haben sich nach Einführung beider getrennter ElenAs gemeinsam an den Landesgesetzgeber gewandt um die Einführung einer erneuten Zusammenarbeitsmöglichkeit zu erreichen und so die seit 2005 erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen, nun elektronischen Amtsblatts wiederaufzunehmen und Verwaltungsressourcen beiderseitig effizienter nutzen zu können.

 

Diesem Wunsch kam das Land Niedersachsen sodann mit Artikel 2 Ziff. 1 des „Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz“ vom 09.02.2024 nach, sodass eine erneute Zusammenarbeit wieder möglich ist.

 

Im Rahmen einer vereinbarten Evaluation des Projekts „ElenA“ bekundete die LHH Interesse wieder am „Amtsblattverbund“ teilzunehmen. Die Zusammenführung wird zum 01.07.2025 vollzogen.

 

Es bedarf nunmehr der Anpassung der Bezeichnung des elektronischen Amtblattes in § 9 der Hauptsatzung der Stadt Sehnde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Hauptsatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung ab 01.07.2025 (111 KB)