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Vorlage - 2025/0654  

 
 
Betreff: Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
16.06.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ermittlung der Eigenkapital- und Fremdkapitalquote
Berechnung des kalkulatorischen Zinsdatzes

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt, den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung ab dem Haushaltsjahr 2025 auf 2 % festzulegen.

 


Sachverhalt:

Zu den Kosten der öffentlichen Einrichtungen gehört gem. § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) eine angemessene Verzinsung des aufgewendeten Kapitals. Durch die Berechnung und Anwendung des sog. kalkulatorischen Zinssatzes wird dieser rechtlichen Vorgabe Rechnung getragen.

 

Kalkulatorische Zinsen sind der Gegenwert dafür, dass von der Allgemeinheit aufgebrachtes betriebsnotwendiges Kapital den öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung überlassen ist, denn der Verbrauch der anderweitigen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals (beispielsweise Anlage auf dem Kapitalmarkt) stellt betriebswirtschaftlich gesehen einen Werteverzehr zur Leistungserstellung dar.

Der kalkulatorische Zinssatz wurde letztmalig 2015 angepasst. In der Zwischenzeit schwankte bekanntermaßen die Kapitalmarktlage. Aus diesem Grunde war eine Neuberechnung dieses Zinssatzes dringend notwendig.

Die zur Durchführung des Betriebszwecks der kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Vermögensgegenstände verursachen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen), die durch allgemeine Haushaltsmittel abzudecken sind. Das dadurch gebundene Kapital soll durch kalkulatorische Zinsen verzinst werden. Dahinter steht der Gedanke, eine Verzinsung des Kapitals als Kostengröße in die Kalkulation der Preise mit aufzunehmen.

Der einschlägige Kommentar zum NKAG empfiehlt die als Anlage 1 beigefügte Vorgehensweise, um die Quote zu ermitteln, zu der die Investitionsausgaben eigen- bzw. fremdfinanziert sind. Darauf ist jeweils der Eigen- und Fremdkapitalkostensatz zu ermitteln. Bei der Ermittlung ist der Zeitraum der vergangenen fünf Haushaltsjahre zu betrachten.

Der Eigenkapitalkostensatz ergibt sich aus dem Mittelwert der marktüblichen Habenzinssätze für mittelfristige risikofreie Geldanlagen.

Bei der Ermittlung des Fremdkapitalkostensatzes wird der Mittelwert der Effektivzinssätze für Kommunalkredite zugrunde gelegt.

Daraus ergibt sich, entsprechend den Vorgaben des Kommentars, der angemessene kalkulatorische Mischzinssatz. In der Anlage 2 ist die Berechnung dargestellt. Das rechnerische Ergebnis ergibt einen Mischzinssatz von 1,65 %.

Das Vorsichtsprinzip gebietet allerdings alle Risiken angemessen zu berücksichtigen. Es ist beispielsweise davon auszugehen, dass für die Zukunft nach der vergangenen extremen Niedrigzinsphase wieder steigende Sollzinsen zu becksichtigen sind.

Es wird daher vorgeschlagen den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,0 % festzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Auswirkung in der KLR

Auswirkung in der KLR

Aufwendungen

Auswirkung in der KLR

Auswirkung in der KLR

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Ermittlung der Eigenkapital- und Fremdkapitalquote

- Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ermittlung der Eigenkapital- und Fremdkapitalquote (14 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Berechnung des kalkulatorischen Zinsdatzes (33 KB)